Vereinshaftpflichtversicherung für aktive Vereine
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt Vereine und Mitglieder vor Haftungsschäden
Die Vereinshaftpflichtversicherung für alle aktiven Vereine ist sinnvoll denn es besteht dann Versicherungsschutz für die eingetragenen Mitglieder, Vorstände, Angestellten und Arbeiter. Ein Verein haftet in der Regel generell für alle Unfälle, sowie Personen- oder Sachschäden die er selbst verursacht, in die er verwickelt wird oder die ihm entstehen. Nicht selten gehen Schadenersatzansprüche Dritter an die finanzielle Existenz der Vereine. Um deren Existenz und die der Mitglieder zu sichern, deckt die Vereinshaftpflichtversicherung die verschiedensten Schäden ab.
Wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen ist auch die Versicherungssumme (Deckungssumme) bei der Vereinshaftpflichtversicherung ein wichtiger Faktor. Gerade die Deckungssumme für Personenschäden sollte nicht zu gering angesetzt werden.

Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt auch Schmerzensgeldansprüche ab. Sollten Ihnen oder einem Vereinsmitglied einen gesundheitlichen Schaden verursacht worden sein, so ist der versichert und mit Anspruch auf ein Schmerzensgeld. Das betrifft dann auch an dritte Personen.
Vereinshaftpflichtversicherung für Mitglieder
Die Versicherung kann für jede Vereinsart individuell erstellt werden. Nicht nur die Anzahl der Mitglieder zählt für die Berechnung. Bei den einzelnen Vereinsarten gibt es unterschiedliche Schwerpunkte. Die Haftpflichtversicherung für den Verein muss auf alle Mitglieder abgeschlossen werden. Es werden ausschließlich Schäden gedeckt, die von Mitgliedern des Vereins verursacht wurden.
Verändert sich die Zahl der Vereinsmitglieder muss diese Änderung dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Die Vereinshaftpflichtversicherungen erhalten Sie (ohne Selbstbeteiligung) ab einem Jahresbeitrag von 67,47 EUR. Es gibt auch die Möglichkeit regelmäßig stattfindende Veranstaltungen in einen Vertrag mit einzuschließen. Dadurch könnte man gegenüber Einzelabschlüssen von Veranstaltungshaftpflichtversicherungen beträchtliche Summen einsparen.
Die Verträge für die Vereinshaftpflichtversicherung können mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren abgeschlossen werden. Der Vorstand ist hier gefordert, den passenden Versicherungsschutz zu beantragen.
Absicherung für die Mitglieder und Vorstände

Da es sich in der Regel um unvorhergesehene Schäden handelt, die durch Unvorsichtigkeit oder Unkenntnis – Fahrlässigkeit – eintreten und die ihrer Höhe nach nicht begrenzbar sind, gehört die Haftpflichtversicherung zum absoluten Muss für jeden Verein.
Bei Haus- und Grundbesitz sind zusätzliche Haftpflichtrisiken zu beachten. Der finanzielle Rahmen einer Vereins-Haftpflichtversicherung liegt ab 80 EUR im Jahr. Der Grundbeitrag richtet sich nach der Mitgliederzahl. Gesellige Vereine zahlen weniger, als Sportvereine.
Alle öffentlichen Veranstaltungen und die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (Kirmes, Ausflüge, Dorffeste, Straßenfeste, Maifeier, usw.) werden gesondert berechnet. Für die Absicherung von Veranstaltungen gibt es die Veranstaltungshaftpflichtversicherung. Die in manchen Bundesländern bestehende Versicherung für Ehrenamtliche Vereinsmitglieder ersetzt nicht die notwendige Vereinshaftpflichtversicherung.
Leistungen der Haftpflichtversicherung für Vereine (Auszug)

Versicherungsschutz auch für:
- Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, die ausschließlich dem Vereinszweck dienen
- Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
- Abhandenkommen und Beschädigung von Sachen der Vereinsmitglieder und Besucher
- Betrieb eines Vereinslokals in eigener Regie
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln / Codekarten
- Teilnahme an Vereins-Ausstellungen-, Messen- und Märkte
- Haftpflicht des Vereinsvorstandes und der von ihm beauftragten Vereinsmitgleider
- Nutzung von Internet-Technologien von allen Plattformen
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
Leistungserweiterungen
Wenn nicht schon enthalten kann in der Vereinshaftpflichtversicherung auch Versicherungsschutz für die Nutzung von Internettechnologie vereinbart werden. Hier können Schäden durch Datenaustausch im Internet und Datensicherung der Vereinsdaten versichert werden. Die Versicherungssumme ist an die Bedürfnisse der Vereine anzupassen. In der Regel kann zwischen 3 bis 5 Millionen gewählt werden.
Beiträge ab 67,47 EUR jährlich*
* Beispiel Vereinshaftpflichtversicherung für Wanderverein bis 100 Mitglieder
Auszug aus den allgemeinen Bedingungen
Vereinshaftung
Eingeschlossen in der Vereinshaftpflichtversicherung ist die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Leasingnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser Eigenschaft
Mietsachschäden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an zu Vereinszwecken gemieteten (nicht geleasten) Gebäuden und / oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtung, Produktionsanlagen und dgl.) und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden durch Brand, Explosion,Leitungswasser und durch Abwasser.
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Sachschaden- bzw. Pauschalversicherungssumme je Versicherungsfall 1.000.000 EUR, begrenzt auf 2.000.000 EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche von Mitgliedern des Vereinsvorstands oder deren Angehörige, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Leitungsschäden
In der Vereinshaftpflichtversicherung Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Erdleitungen (Kabel,unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre und andere Leitungen) sowie Frei- und / oder Oberleitungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Internetnutzung

der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung / korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten
der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch
der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, insoweit besteht auch Versicherungsschutz in der Vereinshaftpflichtversicherung für immaterielle Schäden, nicht jedoch aus der Verletzung von Urheberrechten
der Verletzung von Namensrechten, insoweit besteht auch Versicherungsschutz für immaterielle Schäden.
Mitversichert
Mitversichert in der Vereinshaftpflichtversicherung ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft und sämtlicher übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen. Zusätzlich versichert sind auch sämtliche übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer, dem Verein, verursachen.
Angebote weiterer Vereinsversicherungen