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Zusammenschluss im Verein ist freiwillig auf Dauer

Der Zusammenschluss im Verein ist freiwillig und auf Dauer angelegt. Er verfolgt einen gemeinschaftlichen ideellen Zweck. Der Verein hat einen Vorstand.
Ein Verein ist ein Zusammenschluss der als Vereinigung unabhängig von seinem Wechsel der Mitglieder besteht und damit körperschaftlich organisiert ist. Der allgemeine Verein ist ein Interessenverein der nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung und damit auf Gewinnerzielung ausgerichtet .

Der Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen unter einem Vereinsnamen

Die möglichen ideellen Zwecke eines Vereins sind vielfältig. Das zeigt die bunte Vereinslandschaft in Deutschland: Vereinigungen zur Förderung des Sports, der Kultur, von Natur und Umwelt oder karitativer Zwecke sind überwiegend als Idealvereine organisiert. Allerdings können auch Idealvereine wirtschaftlich tätig sein, nämlich dann, wenn diese Tätigkeit dem ideellen Hauptzweck eindeutig untergeordnet ist.

Vereinswesen in Deutschland

Der Verein ist in Deutschland beliebtDie über 600.000 Vereine in Deutschland sind in über 15.000 Verbände organisiert. Viele Deutsche sind Mitglied in einem oder mehreren Vereinen. Nach 1945 erfuhr das Vereinswesen in Deutschland einen enormen Aufschwung.

Unsere Vereinslandschaft präsentiert sich mit vielfältigen Angeboten. Vereine gibt es in verschiedenen Rechtsformen. Der eingetragener Verein oder das Vereinsregister.

Seit 1970 Jahren hat sich die Zahl der Vereine in Deutschland verfünffacht. Es  gibt mehrere Gründe dafür: Die Menschen verfügen über mehr Freizeit, sie sind mobiler und es besteht ein besseres Bildungsangebot.

In unserer Gesellschaft ist das Vereinswesen ein dritter Sektor  hat und nach wie vor Bestand. Es ist ein fester Teil unserer heutigen Gesellschaft. Traditionsvereine haben aber oft mit dem Problem der Gewinnung von Vereinsnachwuchs zu kämpfen. Dafür gibt es eine immer größer werdende Zahl junger Menschen,  die einen Verein gründen.

Wer sich mit Gleichgesinnten  zusammentut, um zum Beispiel eine Trendsportart wie Walking Football oder Artistik voranzubringen, hat wahrscheinlich kein Problem damit, neue Mitglieder zu erreichen.

Der eingetragene Verein

Der VereinsnamenJeder eingetragene Verein ist im Vereinsregister des für den Verein zuständigen Amtsgericht im Vereinsregister eingetragen. Entscheidend für die Zuständigkeit des Gerichts ist der Vereinssitz.
Die Abkürzung wird in der Regel mit e.V., nach dem Vereinsnamen, dargestellt. Diese Abkürzung ist aber nicht vorgegeben.

Eingetragene Vereine sind selbständige Träger von Rechten und Pflichten. Sie sind juristische Personen und vollrechtsfähig, können gerichtlich klagen aber auch verklagt werden.

Der Gesetzgeber fordert für eingetragene Vereine eine Mindestmitgliederzahl von 7 Personen. Wenn diese Zahl unterschritten wird führt es aber nicht automatisch zur Auflösung des Vereins.

Der Verein kann aber bei der Unterschreitung von 3 Mitgliedern aufgelöst werden. Im § 73 BGB steht dazu: "Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen"

Für Vereine mit kurzfristigen Zielen ist ein nichteingetragener Verein oft sinnvoll, da man sich die Gerichtskosten für die Eintragung sparen kann. Bei nichteingetragenen Vereinen haften allerdings die Mitglieder mit ihrem Privatvermögen.

Schützen Sie Mitglieder mit einer Vereinshaftpflichtversicherung.

Interessenverein ist der Zusammenschluss von Gleichgesinnten
Interessenvereine sind Vereine, die sich kulturell, gesellig oder historisch engagieren. Der Interessenverein ist der Zusammenschluss Gleichgesinnter, verschiedener Personen auf Grundlage eines gemeinsamen Interesses.

Hierzu zählen z.B. Sammler-, Kleintierzucht-, Karnevals- und Wandervereine. Theatervereine zählen nur zu den Interessenvereinen, wenn keine Berufsschauspieler engagiert sind.

Auch eine ungebundene Zusammenstellungen von Personen wie beispielsweise Musikprojekte für Festivals oder Bürgerinitiativen können eine Interessengemeinschaft darstellen. Diese ist in der Regel nicht so lange vertreten wie ein eingetragener Verein.

 

Kann jeder eine leitende Position im Verein bekommen?
Natürlich! Jeder kann in einem Verein zum Vorsitzenden gewählt werden, wenn er oder sie die Voraussetzungen erfüllt. In den meisten Fällen benötigt man lediglich ein gewisses Maß an Engagement, Organisationstalent und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Eine Vereinsversicherung kann dabei helfen, mögliche Risiken abzusichern und die Mitglieder im Schadenfall zu schützen. Mit günstigen Jahresbeiträgen ist eine Vereinsversicherung eine sinnvolle Investition in die Zukunft des Vereins und seiner Mitglieder.
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