Vereinsreisekrankenversicherung für Reisen von Mitglieder
Viele Vereine planen eine Auslandsreise mit allen Vereinsmitgliedern zu Orten die unmittelbar mit der Vereinstätigkeit in Verbindung stehen, um sich weiterzubilden oder um sich gemeinsam einige schöne Tage zu machen. Nicht selten gehen dann die Fahrten auch in andere Europäische Länder oder nach Übersee.
Die Vereinsreisekrankenversicherung bei Vereinsreisen
Eine Vereinsreisekrankenversicherung hilft im Notfall mit der Kostenübernahme für ambulante Heilbehandlung, Arznei-,Verband-und Hilfsmittel, Rücktransport u.v.a.m. Wir machen Ihnen ein Angebot für Vereins-Auslandsreisen ab 10 Mitglieder jeden Alters. Durch eine Gruppenversicherung für Vereine sind die Beiträge aller Mitglieder besonders günstig.
Leistungen der Vereinsreisekrankenversicherung
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmitten und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalle
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
Rücktransport:
- Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Kostenübernahme für den medizinischen Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson (sofern medizinisch notwendig)
Die Leistungen der Assistance:
- Auskünfte über Impfvorschriften
- Informationen über Visa- und Zollbestimmungen
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
- Informationen über Krankenhäuser im Urlaubsland
Notfall-Service:
- Organisation der medizinischen Hilfsleistungen
- Kostenübernahmeerklärung vor Ort
- Informationen über Vertretungen der BRD im Urlaubsland
- 24-Stunden-Hotline
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Vereinsreiseversicherung
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des entsprechenden Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages.
Wird eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt der Beitrag mit Zugang der Einzugsermächtigung als gezahlt, sofern die Lastschrift beim Geldinstitut bei Vorlage eingelöst wird.
Wird die Zahlung per Kreditkarte erteilt, gilt der Beitrag mit positiver Autorisierung des Kreditkartenunternehmens als gezahlt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Der Versicherungsfall in der Reisekrankenversicherung für Vereine
Der Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer oder mehrerer versicherten Personen wegen einer auf der Reise auftretenden Krankheit oder Unfallfolgen. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.
Als Versicherungsfall gilt auch ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport, sowie der Tod. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.
Der Umfang des Versicherungsschutzes der Vereinsreisekrankenversicherung ergibt sich aus dem Versicherungsschein, dem Antragsvordruck, besonderen schriftlichen Vereinbarungen bzw. Besonderen Bedingungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für die im Anhang aufgeführten Gesetzesbestimmungen, die nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Inhalt des Versicherungsvertrages sind.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands auftreten. Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Es gibt auch die Möglichkeit der Absicherung von Vereinsreisen im Inland. Auch hier ist für den Beitrag die Anzahl der Mitreisenden Mitglieder und das Alter der einzelnen Vereinsmitglieder entscheidend. Für einen Wanderausflug in das Gebirge kann es schon Sinn machen alle Mitglieder zu versichern. Wenn öfter Fahrten unternommen werden lohnt sich der Abschluss einer Jahresversicherung.
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