Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Familien oder Single. Wenn Sie einen Schaden verursachen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, in unbegrenzter Höhe dafür aufzukommen. Je nach Ausmaß des Schadens kann das sogar existenzbedrohend sein und in die Privatinsolvenz führen. Trotz aller Vorsicht kann es jederzeit vorkommen, daß Sie jemandem einen Schaden zufügen. Ob als Fußgänger, Radfahrer, als Besitzer eines Einfamilienhauses, als Mieter oder als stolze Eltern. Passiert etwas und ein Dritter kommt zu Schaden, sind Ersatzansprüche die Folge, die gegen Sie geltend gemacht werden können.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor Ersatzansprüchen
Die private Haftpflichtversicherung schließt den Versicherungsnehmer und seine nächsten Familienmitglieder mit ein. Die meisten Risiken, wie sie im privaten Leben typischerweise auftreten können, sind damit abgesichert. Das betrifft Schäden an Gegenständen anderer, wie etwa die Fensterscheibe des Nachbarn, die durch den Fußball des Kindes zu Bruch ging, Möbelstücke oder Teppiche, die bei Freunden mit einem Brandloch verunstaltet wurden, oder den Blumenkasten, den das parkende Auto beschädigte. Abgesichert sind aber auch Sportverletzungen, wenn sie nicht im Verein geschehen sind.
Sie können die Privathaftpflichtversicherungen online Vergleichen und Geld einsparen!
Und bedenken Sie: Nach dem Gesetz haften Sie in unbegrenzter Höhe - mit Ihrem gesamten Vermögen!
Machen Sie den Vergleich
Ausfalldeckung in der Privathaftpflicht
Ein spezieller Versicherungsbaustein ist die Forderungsausfalldeckung die entweder schon in den Versicherungsleistungen enthalten ist oder nachträglich eingeschlossen werden kann. Wenn ein Schadenverursacher selber keine Haftpflichtversicherung besitzt, kommt diese Deckung zum tragen.
Es gibt aber bei den einzelnen Produkten Unterschiede bei der Mindestschadenhöhe. In der letzten Zeit werden auch Haftpflichtversicherungen ohne diese Klausel der Schadenhöhe angeboten. Für einen kleinen Mehrbeitrag eine durchaus sinnvolle Sache.
ine weitere Spezialklausel ist die Ausfalldeckung, in der Fachsprache auch Forderungsausfalldeckung genannt. Diese tritt in Kraft, wenn derjenige, der den Schaden verursacht keine eigene private Haftpflichtversicherung hat. Das Szenario: Der Nachbar über Ihrer Wohnung hängt unerlaubterweise Blumenkästen an seinen Balkon. Bei einem Sturm fällt der Kübel herunter. Ihr neuer Grill wird beschädigt. Leider hat Ihr Nachbar selbst keine private Haftpflichtversicherung oder er ist nach einem rechtskräftigen Urteil zahlungsunfähig. Nun wird die Ausfalldeckung wichtig. Verursacht jemand einen Schaden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrem Besitz und kann diese Person nicht zahlen, übernimmt Ihr Versicherer. Die Kosten müssen dazu allerdings eine Mindestschadenshöhe erreichen. Übrigens: Diese Klausel greift standardmäßig nicht bei Ihrem Kfz oder bei Ihren Immobilien.
ine weitere Spezialklausel ist die Ausfalldeckung, in der Fachsprache auch Forderungsausfalldeckung genannt. Diese tritt in Kraft, wenn derjenige, der den Schaden verursacht keine eigene private Haftpflichtversicherung hat. Das Szenario: Der Nachbar über Ihrer Wohnung hängt unerlaubterweise Blumenkästen an seinen Balkon. Bei einem Sturm fällt der Kübel herunter. Ihr neuer Grill wird beschädigt. Leider hat Ihr Nachbar selbst keine private Haftpflichtversicherung oder er ist nach einem rechtskräftigen Urteil zahlungsunfähig. Nun wird die Ausfalldeckung wichtig. Verursacht jemand einen Schaden an Ihrer Gesundheit oder an Ihrem Besitz und kann diese Person nicht zahlen, übernimmt Ihr Versicherer. Die Kosten müssen dazu allerdings eine Mindestschadenshöhe erreichen. Übrigens: Diese Klausel greift standardmäßig nicht bei Ihrem Kfz oder bei Ihren Immobilien.