Drohnenversicherung für Ihre kleine oder große Drohne
Günstige Drohnenversicherung
Sämtliche Schäden die durch Drohnen verursacht werden müssen von dem verantwortlichen Halter der Drohne bezahlt werden. Zahlreichen Haltern ist nicht einmal bekannt, dass es in Deutschland die Pflicht gibt, solche Fluggeräte zu versichern. Viele Drohnenhalter, die bereits eine Drohnenversicherung besitzen, haben aber oft eine zu geringe Versicherungssummen vereinbart. Tatsächlich können Deckungssummen in Höhe von einer Million Euro, die vor allem im Zuge der Drohnenluftfahrthaftpflichtversicherung gelten, im Schadensfall zu gering sein.

Die Versicherungspflicht für alle Drohnen, die ein Startgewicht von mehr als 250 Gramm haben, gilt ohnehin seit der neuen Drohnenverordnung für sämtliche privaten und gewerblichen Flüge. Darüber hinaus gibt es ab Oktober 2017 eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen. Beträgt das Gewicht zwei Kilogramm und mehr, ist sogar ein Kenntnisnachweis erforderlich. Hat die Drohne gar ein Abfluggewicht von mindestens fünf Kilogramm, muss der Halter eine spezielle Erlaubnis von der Luftfahrtbehörde einholen.
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, nimmt einen unerlaubten Eingriff in den Luftverkehr vor, der zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. Demzufolge ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung für Drohnen sowie eine Kaskoversicherung abzuschließen, dann ist das Fluggerät auch bei eigenen Schäden versichert.
Mit dem Vergleichsrechner können Sie den Beitrag ermitteln und bei Bedarf auch gleich die Drohnenversicherung beantragt werden. Stellen Sie die Auswahlfelder ein und gehen Sie dann auf "suchen".
Vergleichsrechner für private und gewerbliche Drohnen
Mit dem Vergleichsrechner können Sie den Beitrag ermitteln und bei Bedarf auch gleich die Drohnenversicherung beantragt werden. Stellen Sie die Auswahlfelder ein und gehen Sie dann auf "suchen". Ihre Drohne können Sie auch bei Schäden durch Absturz mit der zusätzlichen Drohnenkasko versichern.
Grundsätzliches zur Drohnenversicherung

- Der Pilot muss seine Drohne in Sichtweite betreiben und sie jederzeit ohne optische Hilfsmittel wie Fernglas oder Monitor steuern können
- Der Pilot muss jederzeit manuell steuern können und beispielsweise tieffliegenden Reettungshubschraubern ausweichen zu können
- Nie über Menschen hinwegfliegen, immer einen Sicherheitsabstand einhalten
- Der Pilot darf nicht in Sperrzonen wie Kraftwerken oder militärischen Bereichen starten, landen oder fliegen und nicht näher als 1,5 Km an den Flughafenzaun
- Bei Starts von Privatgrundstücken ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich. Auf öffentlichen Grundstücken wie Parks oder Wegen ist gegebenenfalls das Ordnungsamt zuständig
- Fremde Grundstücke dürfen überflogen werden wenn eine Gefährdung oder Belästigung ausgeschlossen ist
- Drohnenpiloten müssen das Persönlichkeitsrecht und damit das Recht am eigenen Bild fotografierter Mitmenschen resspektieren
- Landschaften und Grundstücke außerhalb von Wohngebieten dürfen ohne Erlaubnis aufgenommen und die Bilder veröffentlicht werden
- Wer ohne Erlaubnis in fremde Wohnungen hineinfilmt oder fotografiert kann sogar nach §201a StGB strafrechtlich belangt werden
- Ist die Drohne schwerer als 5 Kilogramm ist eine Aufstiegserlaubnis Pflicht
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