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Versicherungssumme ist der Auszahlbetrag im Schadenfall

Der Auszahlungsbetrag, den die  Gesellschaft garantiert. Hinzu kommen bei der Kapital-Lebensversicherung die Überschussanteile. Die Versicherungssumme ist der Auszahlbetrag im Schadenfall und der im Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, der im Versicherungsfall ausgezahlt wird.

Der Versicherungsfall liegt z. B. bei Berufsunfähigkeit, Invalidität, oder Tod der versicherten Person, aber auch beim Ende der Vertragslaufzeit vor.

Die Versicherungssumme wird im Vertrag garantiert

Die Versicherungssumme beträgt in der Lebensversicherung i. d. R. wenigstens 2.500 EUR. Die Höchstssumme ist unbegrenzt, allerdings wird unter bestimmten Bedingungen meistens eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Beitrag richtet sich dann auch nach der entsprechenden Zahlungsweise.

Versicherungssumme in der Schadenversicherung

Versicherungssumme ist maximale Höhe bei SchadenzahlungZu den Schadenversicherungen zählt die Gebäude-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Bei diesen Sachversicherungen wird in der Regel die tatsächliche Versicherungssumme den eingetretenen Schaden  abdecken. Die Versicherungssumme stellt dann die Höchssumme dar die die  Versicherung maximal bereit ist zu bezahlen.

Dabei wurde die maximale  Höhe der Schadensbegleichung vorab vereinbart. Es ist unerheblich, ob  der tatsächliche Schaden höher war. Ist der Schaden geringfügiger als  die Versicherungssumme, so begleicht der Versicherer lediglich den  Schaden in seiner tatsächlichen Höhe. Man spricht in diesem Fall von der  Deckungssumme.

Bei gewissen Versicherungssparten gibt es Regelungen, dass die Entschädigung doch noch höher sein kann als die Deckungssumme wie z.B. bei der Hausratversicherung die sogannte Vorsorgeversicherung.

 


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