Versicherungssumme ist der Auszahlbetrag im Schadenfall
Der Auszahlungsbetrag, den die Gesellschaft garantiert. Hinzu kommen bei der Kapital-Lebensversicherung die Überschussanteile. Die Versicherungssumme ist der Auszahlbetrag im Schadenfall und der im Versicherungsvertrag festgelegte Betrag, der im Versicherungsfall ausgezahlt wird.
Der Versicherungsfall liegt z. B. bei Berufsunfähigkeit, Invalidität, oder Tod der versicherten Person, aber auch beim Ende der Vertragslaufzeit vor.
Die Versicherungssumme wird im Vertrag garantiert
Die Versicherungssumme beträgt in der Lebensversicherung i. d. R. wenigstens 2.500 EUR. Die Höchstssumme ist unbegrenzt, allerdings wird unter bestimmten Bedingungen meistens eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Beitrag richtet sich dann auch nach der entsprechenden Zahlungsweise.
Versicherungssumme in der Schadenversicherung
Dabei wurde die maximale Höhe der Schadensbegleichung vorab vereinbart. Es ist unerheblich, ob der tatsächliche Schaden höher war. Ist der Schaden geringfügiger als die Versicherungssumme, so begleicht der Versicherer lediglich den Schaden in seiner tatsächlichen Höhe. Man spricht in diesem Fall von der Deckungssumme.
Bei gewissen Versicherungssparten gibt es Regelungen, dass die Entschädigung doch noch höher sein kann als die Deckungssumme wie z.B. bei der Hausratversicherung die sogannte Vorsorgeversicherung.
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