Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge
Die Gesellschaften kalkulieren ihre Policen damit, dass der Versicherte seinen Beitrag jährlich zahlt - im Voraus. Wer seinen Beitrag monatlich, viertel- oder halbjährlich überweist, wird mit ein paar Prozent "Strafzins" belegt - in der Regel fünf Prozent bei monatlicher, drei Prozent bei halbjährlicher Zahlung. Bei einigen Versicherungsgesellschaften sind es auch 8%, bei monatlicher Zahlungsweise.
Beitragszahlung der Versicherungen
Eine weitere Möglichkeit für die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge ist es den Beitrag mit Rechnung zu bezahlen. Mit der aktuellen Beitragsrechnung wird ein Überweisungsträger beigefügt, der in den meisten Fällen schon alle Daten für eine Einzahlung bei der Versicherungsgesellschaft beinhaltet. Man kann damit zur Bank gehen oder die Überweisung auch online mit Homebanking veranlassen.
Abbuchung der Versicherungsbeiträge mit Lastschriftmandat

Am einfachsten ist das Abbuchungsverfahren. So kann verhindert werden das die Zahlung von Versicherungsbeiträgen einmal vergessen wird. Bevor Beitrage abgebucht werden erhält der Versicherungsnehmer einen Beitragsbescheid aus dem er entnehmen kann wann der Beitrag abgebucht wird und wieviel es kostet. Das Konto sollte zum Zeitpunkt der Abbuchung auch gedeckt sein. Wenn eine Abbuchung nicht möglich ist kommt ein Lastschriftrückläufer. In diesem Fall werden noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren fällig.
Um Geld vom Konto eines Kunden einzuziehen, benötigt die Versicherungsgesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat kann für einmalige oder wiederkehrende Zahlungen erteilt werden. Der Zahlungspflichtige füllt das Mandat aus und gibt seine IBAN und (wenn nötig) den BIC an. Bei einem SEPA-Firmen-Lastschriftmandat muss er außerdem vor der ersten Lastschriftbelastung seiner Sparkasse oder Bank das erteilte Mandat bestätigen.
Ein Lastschriftmandat gilt unbefristet. Der Zahlungspflichtige kann es jederzeit widerrufen.
Ein Mandat verfällt automatisch, wenn seit Ihrer letzten Abbuchung mehr als 36 Monate vergangen sind. Wenn Sie nach dieser Frist erneut einen Betrag einziehen möchten, benötigen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat.
Die Zahlungsweise mit Einzahlungsbeleg
Es gibt noch eine ganze Reihe von Kunden die keine Abbuchungen von Ihrem Konto wünschen. Immerhin wird dann der Beitrag nicht genau an einem bestimmten Tag eingezogen. Aber diese Methode wird von immer weniger Versicherungsgesellschaften unterstützt.
Die vorgehensweise ist aber in jedem Fall gleich. Mit der Beitragsrechnung wird ein bereits ausgefüllter Einzahlungsschein mitgesendet. Den kann man dann direkt bei seiner Hausbank nutzen.
Die regelmäßige Zahlungsweise über Homebanking
Am einfachsten geht auch die Zahlung über Homebanking. Man spart sich den Weg zur Bank und hat auch gleich eine Übersicht. Wer aber regelmäßig selber überweisen möchte kann auch einmal die Einzahlung vergessen. Es folgt dann eine Mahnung der Versicherung. Immerhin ist der Versicherungsschutz nach Ablauf einer Frist nicht mehr gewährleistet.
Am einfachsten und auch am effektivsten ist immer noch das Abbuchungsverfahren mit der SEPA-Lastschrift. Sie erhalten immer rechtzeitig vor Beitragseinzug eine Rechnung mit der Beitragssumme und dem Datum der Abbuchung Ihres Versicherungsbeitrages. Bei einer monatlichen Zahlungsweise wird aber in der Regel nur bei Änderung des Beitrages eine Rechnung gesendet. Immer häufiger wird die Beitragsrechnung per E-Mail versendet. Das geht nicht nur schneller sondern schont auch unsere Umwelt.