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Hausratversicherung günstigste Beiträge im Vergleich

Die Hausratversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte. Ein Schaden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer und Leitungswasser kann sehr teuer werden. Leider gibt es noch viele Haushalte, die keine Hausratversicherung haben. Auch gibt es viele Kunden die eine langjährige Hausratversicherung besitzen aber die nicht ausreichend schützt. Die Folge ist ein unterversicherter Hausrat. Die Versicherungssumme entspricht dann nicht mehr den tatsächlichen Wert. Schon bei einem kleinen Schaden müssen die Versicherungsnehmer mit hohen Kosten rechnen. Denn im Laufe der Jahre sammelt sich eine große Menge Werte an. Dazu gehören Computer, Tablets, Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und vieles mehr. Es ist also wichtig, seine Hausrat Police. Zu prüfen.

Wohnungen absichern mit VersicherungsschutzSo schützt die Hausratversicherung mit Unterversicherungsverzicht vor Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch, Raub und Vandalismus an Ihrem Hausrat verursacht werden können. Zusätzlich können Elementarschäden mitversichert werden.

Eine Hausratversicherung ist dann wichtig und sinnvoll, wenn Sie den Verlust und die daraus resultierende Neuanschaffung des Hausrats finanziell nicht verkraften könnten. Gehen Sie durch Ihre einzelnen Wohnräume und addieren den Hausrat, kommt sehr schnell eine beachtliche Summe zusammen.

Ihr Hausrat hat meist höheren Wert als gedacht

Den Wert innerhalb der eigenen vier Wände selbst zu schätzen, ist im Übrigen der Schätzung der Versicherungsunternehmen vorzuziehen. Diese gehen bei der Festlegung der Versicherungssumme meist von 650 Euro pro Quadratmeter aus und rechnen dann hoch. Da der Hausrat eine vollkommen individuelle Größe darstellt, sollte für die Hausratversicherung eine ordentliche Inventarliste, insbesondere der Wertsachen, aufgestellt werden. Diese lässt sich dann auch gleich bei einem möglichen Schaden zwecks schneller Schadensregulierung verwenden.

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Versichern Sie Ihren Hausrat mit einer optimalen Hausratversicherung
Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Sie zahlt etwa für Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden oder für Möbel die der Regen durch ein kaputtes Dach, eine zerbrochene Scheibe, durch Bruch der eigenen oder der Wasserleitung des Nachbarn, durchnässt hat.

Die Hausratversicherung kann auch in der Regel mit einer zusätzlichen Absicherung gegen Elementarschäden erweitert werden. Mit dem Vergleichsrechner ermitteln Sie die für Sie günstigste Hausratversicherung.

Für Wochenendhäuser gibt es die spezielle Wochenendhaus-Hausratversicherung.


Wichtige Begriffe in der Hausratversicherung

Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gilt die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden, die durch Abwässer entstanden sind, bedingungsgemäß mitversichert. Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Verschmutzungen und Verstopfungen.       
Mit der Außenversicherung ist der Schutz von Hausrat  gemeint, der sich nicht innerhalb des eigenen Haushaltes befindet. Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die auf Reisen oder anderen Fahrten mitgeführt werden. Diese sind grundsätzlich auch durch die Hausratversicherung abgedeckt. Der Schutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für andere Personen, die mit ihm in seinem Haushalt leben.
Bei Verlust oder Beschädigung einige gibt es auch Einschränkungen:
  • Auf Reisen im Ausland gilt die Außenversicherung nur füreinen beschränkten  Zeitraum. In der Regel sind hier Aufenthalte bis zu 3 Monaten abgedeckt.
  • Schäden durch Einfluss von Naturgewalten sind nicht vollständig von der Außenversicherung abgedeckt. Diese werden nur anerkannt, wenn sich die beschädigten Gegenstände innerhalb eines Gebäudes befinden. Damit kann der Hausrat im Wohnwagen oder Zelt nicht abgesichert werden.
  • Bei einfachem Diebstahl greift die Außenversicherung nicht. Wird der Gegenstand aber aus der Ferienwohnung oder einem Hotelzimmer entwendet, besteht in den meisten Fällen ein Anspruch auf Versicherungsleistung.
Mitversichert sind aber immer Gegenstände des Hausrats, die von den eigenen Kindern außerhalb des Haushalts verwendet werden. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn die Kinder sich im Wehrdienst oder einem freiwilligen sozialen Jahr befinden und noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben.
Der Verlust von Bargeld ist teilweise mit einer festen Summe durch die Hausratversicherung abgedeckt, auch wenn es sich hierbei im Grunde nicht um einen Gegenstand des Hausrats handelt. Versicherungen unterscheiden hierbei allerdings zwei Sorten von Bargeld, die ganz unterschiedlich behandelt werden. Liegt Bargeld ungesichert in der Wohnung, ist der Schutz zumeist auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Viele Hausratversicherungen sehen hier einen maximalen Schutz von 250 Euro vor. Der Grund hierfür ist, dass ungesichertes Bargeld relativ leicht zugänglich ist und deswegen problemlos entwendet werden kann.
Um größere Bargeldbestände über die Hausratversicherung vor Verlust zu schützen, sind durch den Versicherungsnehmer massive Schutzmaßnahmen durchzuführen. Als geeignet gelten spezielle Schutzschränke und Tresore. Hier werden im Versicherungsvertrag von der Versicherung oft konkrete Vorgaben gemacht. Diese beinhalten zumeist unterschiedliche Bauarten von Tresoren und Schutzschränken. Auch werden hier Angaben zu Gewicht des Schrankes und der Einstufung über abgedeckte Sicherungsklassen aufgeführt. Die individuellen Bedingungen für den  Schutz von größeren Bargeldmengen und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen sollten vor Abschluss einer Hausratversicherung im Detail geklärt werden. Für die Entschädigungsgrenze bei gesichertem Bargeld bestehen keine Vorgaben. Hier ist also im Einzelfall zu klären, ob der Standard-Schutz für den eigenen Bedarf ausreichend ist oder ob Anpassungen in der gesicherten Summe notwendig sind.

Als Diebstahl bezeichnet man juristisch das Wegnehmen  einer Sache zum Zwecke der Aneignung. Der Diebstahl von Hausrat wird durch eine Hausratversicherung teilweise abgedeckt. Für die Sicherung  dieses Risikos werden zwei Arten von Diebstahl unterschieden. Der sogenannte einfache Diebstahl ist zumeist nicht Bestandteil einer Hausratpolice. Dieser Diebstahl liegt beispielsweise vor, wenn das gestohlene Gut leicht zugänglich und damit auch leicht zu entwenden ist. Auch Diebstähle durch Personen, die man in sein Haus eingeladen hat, fallen unter diese Klausel. Zwar bieten einige Versicherer auch einen Schutz vor diesen Schäden an, diese sind dann aber Bestandteil von Zusatzleistungen.
Verschafft sich ein Dritter unbefugt Zugang zum Haushalt, liegt ein von der Versicherung zumeist abgedeckter Fall vor. Hierbei muss der Zugang nicht zwingend mit Gewalt erfolgen. Auch das Erschleichen des Zugangs durch die Vortäuschung falscher Tatsachen zählt zu den abgesicherten Versicherungsfällen. Dieser gebäudegebundene Diebstahl setzt bei einigen Hausratversicherungen aber besondere Schutzmaßnahmen voraus. Hierzu können spezielle Sicherungsmaßnahmen für Türen und Fenster ebenso zählen wie die Installation einer Alarmanlage.
Der Diebstahl von Fahrrädern wird in der Hausratversicherung ebenfalls zumTeil abgedeckt. Hierbei werden entsprechende Summen festgelegt (% der  Versicherungssumme)
Der Einbruchdiebstahl ist der klassische Schadensfall bei der Hausratversicherung. Hierbei verschaffen sich Dritte unbefugt und mit Gewalt Zutritt zum Hausstand. Grundsätzlich sind Schäden, die durch einen Einbruch verursacht werden, in jeder Hausratversicherung abgedeckt. Hierzu zählen die entwendeten Gegenstände ebenso wie Schäden, die durch den Akt des Einbruchs selbst verursacht wurden. Dies ist deswegen von besonderer Wichtigkeit, weil der verursachte Schaden an Fenstern und Türen oftmals den Wert der gestohlenen Sachen deutlich übersteigt.
Auch bei  Schäden, die durch einen Einbruch verursacht werden, liegt die Beweislast beim Versicherten. Deswegen ist es dringend anzuraten, im Falle eines Einbruchs die Polizei zu verständigen, um den Einbruch aktenkundig zu machen. Für alle Gegenstände, die beschädigt oder gestohlen werden, benötigt der Versicherte einen Kaufnachweis. Aus diesem Grund sollten die Kaufbelege für Haushaltsgegenstände getrennt an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Auch bei einem Einbruch gilt, dass die Hausratsversicherung in der Regel nicht den Neuwert, sondern nur den Wiederbeschaffungswert ersetzt. Dieser kann bei zahlreichen Gegenständen des täglichen Gebrauchs deutlich vom Anschaffungswert abweichen. Wird beispielsweise ein zwei Jahre altes Smartphone gestohlen, leistet die Hausratversicherung nicht die Summe für die Anschaffung des Nachfolgemodells sondern nur für die Wiederbeschaffung des tatsächlich gestohlenen Smartphone-Modells zum tagesaktuellen Anschaffungswert.
Als Elementarschaden werden alle Schäden bezeichnet, deren Ursache eine Naturgewalt ist. In der Hausratversicherung können diese Schäden nur eingeschränkt abgedeckt werden. Zu den Elementarschäden zählen:
 
  • Schäden durch Hagel
  • Zerstörungen durch Schneedruck oder Lawinen
  • Erdbeben, Erdrutsche und Erdfall
  • Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen
  • Blitzschlag

In zahlreichen Hausratversicherungen findet sich mittlerweile ein Schutz gegen Schäden, die durch Sturm oder Hagel verursacht werden. Weitere Elementarschäden können in die Hausratversicherung aufgenommen werden, hierzu zählen beispielsweise Erdbeben. Bei Elementarschäden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten, besteht zumeist keine Möglichkeit, diese in der Hausratversicherung zu verankern. Hier ist ein Schutz nur über eine zumeist erheblich teurere Elementarversicherung möglich. Dabei handelt es sich meist um Schadensarten, die nicht nur einen Haushalt, sondern zahlreiche Geschädigte betreffen. Wird beispielsweise bei einer Überschwemmung eine komplette Ortschaft zerstört, kann die Regulierung der Schadenssumme einen deutlichen oder existenzbedrohenden Verlust für eine Versicherung bedeuten.
Auch wenn es sich nicht ursächlich um eine Naturgewalt handelt, werden auch Schäden durch Stromspannung mittlerweile zu den Elementarschäden gezählt. Hier bieten die meisten Hausratversicherungen einen entsprechenden Schutz. Voraussetzung ist eine fachgerechte und sichere Installation der vorhandenen elektrischen Anlagen.
Zwar können auch Fahrräder über eine Hausratversicherung geschützt werden, dieser Schutz unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen. Denn das Fahrrad wird nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es sich tatsächlich im versicherten Haushalt befindet. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Fahrrad andernorts unterwegs, besteht kein Schutz über die Hausratversicherung. Für den Diebstahlschutz unterwegs sollte deswegen eine zusätzliche Fahrradversicherung abgeschlossen werden, die in diesem Fall greift.
Auch beim versicherten Wert eines Fahrrads unterliegt die Hausratversicherung verschiedenen Klauseln. Üblich ist es beispielsweise, dass ein Fahrrad unabhängig vom Neuwert nur mit einem bestimmten Prozentsatz der gesamten Versicherungssumme geschützt werden kann. Beträgt die Versicherungssumme der Hausratversicherung 50.000 Euro und dermaximale Schutz vor Fahrraddiebstahl zwei Prozent der Versicherungssumme, werden maximal 1.000 Euro bei Diebstahl erstattet.
Grundsätzlich dient bei einem Fahrrad nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert als  Berechnungsgrundlage für den Erstattungsbetrag. Allerdings gilt auch  hier die Einschränkung auf den maximal zu erstattenden Höchstsatz der Hausratversicherung. Falls der Abschluss einer gesonderten Diebstahlversicherung nicht gewünscht ist, kann diese bei vielen  Versicherungen auch als direkter Zusatz zur Hausratversicherung erworben  werden. Der Vorteil besteht hierbei in der Tatsache, dass der gesamte Versicherungsschutz über einen Vertrag und einen Anbieter geregelt ist.

Mit dem Begriff Hausrat werden alle Sachen bezeichnet, die Bestandteil einer Hausratversicherung sind. Hierbei kann es sich um sehr unterschiedliche Güter und auch Lebewesen handeln. Grundsätzlich gehören alle Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgüter in einem Haushalt zum Hausrat. Ebenso zählen teilweise eingebaute Gegenstände, beispielsweise eine Einbauküche, dazu. Einen besonderen Teil des Hausrats stellen Wertgegenstände dar. Hierzu zählen alle Dinge, die einen besonderen Wert haben und nicht der alltäglichen Nutzung unterliegen. Für diese Wertsachen gelten im Versicherungsvertrag zumeist gesonderte Deckungsgrenzen, die teilweise erheblich vom für den restlichen Hausrat vereinbarten Versicherungsschutz abweichen können. Auch Bargeld kann in geringen Teilen über die Hausratversicherung geschützt werden.
Einige Gegenstände sind von der Hausratversicherung immer ausgeschlossen. Dies gilt unter anderem für  Autos, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge. Fahrräder hingegen können unter bestimmten Bedingungen unter den Schutz der Hausratversicherung  fallen. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags sollte geklärt werden, welche weiteren Gegenstände nicht von der Versicherung abgedeckt werden. Sollen diese zusätzlich vor Verlust oder Zerstörung geschützt werden, wird in vielen Fällen eine Zusatzversicherung angeboten. Hierbei ist ein Zusatz zur Hausratversicherung meist günstiger als der Abschluss eines gesonderten Versicherungsvertrags nach getrennten Geräteklassen.

Wasserschäden gehören zu den größten Schadensfällen der Hausratversicherung. Durch austretendes Wasser werden nicht nur Möbel, Teppiche und anderer Hausrat beschädigt oder zerstört, auch die Bausubstanz kann hier erheblich leiden. In der Regel enthalten Versicherungsverträge deswegen einen umfangreichen Schutz gegen Leitungswasserschäden. Allerdings decken die Versicherungen im Bereich Leitungswasserschäden auch zahlreiche andere Schadensarten ab:
  • Schäden, die durch defekte Wasserleitungen und den Austritt von Trinkwasser verursacht werden
  • Schäden an Abwasserleitungen, die ebenfalls zu einer erheblichen Zerstörung führen können
  • Defekte Heizungssysteme, aus denen Flüssigkeiten austreten
  • Beschädigte und undichte Wasserpumpen
  • Flüssigkeiten aus Kühl- und Klimasystemen
  • Überschwemmungen, die durch defekte Wasserbetten verursacht werden
  • Schäden an Brunnenanlagen

Auch Aquarien sind teilweise als Wasserschäden versichert. Dieser Versicherungsschutz bezieht sich allerdings nur auf die durch das austretende Wasser verursachte Zerstörung. Das Aquarium selbst und sein Inhalt werden nicht abgedeckt. Ebenfalls gilt dieser Schutz nur für Aquarien mit einer eingeschränkten Größe. Für einen umfassenderen Schutz von Aquarien können spezielle Zusatzversicherungen abgeschlossen  werden. In den meisten Hausratversicherungen ist die Ursache des Wasserschadens für eine Leistungserbringung relevant. Defekte an technischen Geräten werden in der Regel abgedeckt, menschliches Versagen, Fahrlässigkeit oder Vorsatz führen zu einem Ausfall der Versicherungshaftung.
Als Überschwemmung wird die vollständige oder teilweise Überflutung einer ansonsten trockenen Fläche mit Wasser bezeichnet. Die Ursachen für eine Überschwemmung können sehr unterschiedlich sein. Eine Hausratversicherung bietet zwar grundsätzlichen Schutz gegen Überschwemmungen, allerdings trifft dies nicht für alle Überschwemmungs-Ursachen zu. Ist die Überschwemmung durch einen Elementarschaden entstanden, wird diese zumeist nicht von der Hausratversicherung abgedeckt. Die Versicherung gegen Schäden durch Naturgewalten ist zwar oftmals möglich, allerdings zu meist erheblich ungünstigeren Konditionen für den Versicherungsnehmer. Ausgenommen sind hier Schäden, die auf Sturm oder Hagel zurückgehen. Diese sind Bestandteil der meisten Hausratversicherungen. Ist eine defekte Zu- oder Abwasserleitung zum Gebäude die Ursache für die Überschwemmung,  fällt dieser Schaden in den Bereich der Leitungswasserversicherung.
Wird eine Überschwemmung durch einen technischen Defekt im Haushalt verursacht, haftet in der Regel die Hausratversicherung. Dies gilt für Überschwemmungen, die durch ein defektes Leitungssystem verursacht werden. Viele Hausratversicherungen bieten auch einen Schutz gegen auslaufende Aquarien bis zu einer bestimmten Größe und gegen Schäden, die durch Wasserbetten entstehen können. Wird eine Überschwemmung vom Versicherungsnehmer fahrlässig oder gar willentlich herbeigeführt, haftet die Hausratversicherung nicht. Dies gilt auch für nicht fachmännisch verbaute Leitungsanlagen im Gebäude.
Elektrizität kann im Haushalt zu ganz erheblichen Schäden bis hin zum Totalverlust führen. Schäden durch Überspannung haben hierbei zwei hauptsächliche Ursachen:
  • Atmosphärische Störungen, beispielsweise ein Blitzeinschlag
  • Technische Defekte an Stromleitungen im Haushalt oder im Versorgungsnetz

Schäden, die durch Blitzeinschläge verursacht werden, sind zumeist über eine Hausratversicherung abgedeckt. Blitzeinschläge gehören zu den wenigen Elementarschäden, die Bestandteil des üblichen Versicherungsschutzes sind. Sind aber andere atmosphärische Störungen die Ursache für die Überspannung, sind diese nicht zwingend Bestandteil eines Standard-Vertrages. Hier sollte vor Vertragsabschluss geklärt werden, welche weiteren Ursachen durch eine Zusatzleistung abgedeckt werden können.
Auch bei technischen Defekten an der Stromversorgung kommt die Hausratversicherung nicht automatisch für jeden Schaden auf. So werden Defekte an elektrischen Geräten, die durch Überspannung verursacht werden, zumeist nicht automatisch gedeckt. Hier ist es ebenfalls möglich, den Versicherungsschutz durch Zusatzleistungen zu erweitern. Im Falle der Absicherung von empfindlichen EDV-Anlagen werden von Versicherungen meistens zusätzliche Sicherungsmaßnahmen im Haushalt vorausgesetzt. Beinahe alle Hausratversicherungen sind jedoch im Fall einer Überspannung, die zu Bränden führt, bereit zu einer Ausgleichszahlung. Die Höhe der Deckungssumme kann jedoch von der vereinbarten grundsätzlichen Versicherungssumme abweichen. Es sollte also vor Vertragsabschluss geklärt werden, wie weit der Schutz in diesem Bereich reicht.
Umzugsschäden stellen einen Sonderfall in der Hausratversicherung dar. Dies ist vor allem darin begründet, dass hier nicht nur das Risiko für die Versicherung deutlich ansteigt, sondern dass sich durch die  besondere Situation ganz unterschiedliche Gefahrenquellen ergeben. Deswegen ist der Schutz vor Umzugsschäden mit der Versicherung im Detail abzuklären, um eine möglichst vollständige Sicherung gegen Risiken zu erreichen.
  • Gefälligkeitsschäden: Helfen Freunde oder Bekannte unentgeltlich bei einem Umzug und verursachen einen Schaden, so wird dieser als Gefälligkeitsschaden gewertet, Diese Schadensart wird von der Hausratversicherung nicht abgedeckt. Allerdings ist es möglich, sich im Rahmen einer Haftpflichtversicherung gegen Gefälligkeitsschäden abzusichern.
  • Werden die Schäden durch den Versicherungsnehmer oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person verursacht, haftet die Hausratversicherung.
  • Eine weitere Möglichkeit, den Hausrat während eines Umzugs abzusichern, ist die Außenversicherung. Diese greift nicht nur bei Schäden, die bei einer Auslandsreise entstehen, sondern auch bei Umzügen im Inland. Die exakten Bedingungen der Schadensregulierung sollten hier mit der Versicherung vorab geklärt werden. In der Regel besteht der Schutz beim Umzug vor allem vor einfachem Diebstahl, wenn Hausrat aus dem Transportfahrzeug gestohlen wird.
  • Der Versicherungsschutz besteht zumeist bis zwei Monate nach dem Umzug in eine neue Wohnung. Innerhalb dieser Frist sollte der Versicherung der neue Wohnort gemeldet werden.
Unter Vandalismus im Rahmen der Hausratversicherung werden Schäden zusammengefasst, die bei einem Einbruchdiebstahl entstehen. In den meisten Fällen sind die gestohlenen Wertsachen bei einem Einbruch der kleinere Posten. Der höhere Schaden resultiert in der Regel aus den Zerstörungen, die Einbrecher mutwillig begehen. Hierzu zählt das Einschlagen von Fenstern ebenso wie das Aushebeln oder Aufbrechen von Türen, um in den Wohnraum zu gelangen. Ebenfalls sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Einbrecher mutwillig die Einrichtung einer Wohnung zerstören, wenn sie die Beute ihres Einbruchdiebstahls nicht für ausreichend ergiebig erachten. Im Falle von Schäden durch Vandalismus werden zur Begleichung der Kosten die Kaufbelege der zerstörten oder beschädigten Gegenstände benötigt. Auch wenn die Versicherung bei Gebrauchsgegenständen nicht für den vollen Neuwert zum Zeitpunkt des Kaufs aufkommt, stellt doch auch der Zeitwert einen bedeutenden Anteil an den entstehenden Kosten  dar.
Wertsachen hingegen werden meist zum Anschaffungswert abgegolten, allerdings sehen die meisten Hausratversicherungen hier eine gesonderte Obergrenze für die Versicherungssumme vor. Vor Schäden am Gebäude, die durch Vandalismus entstehen, schützt die Hausratversicherung aber nicht immer.  Schmierereien an den Außenwänden oder Umfriedungen des Grundstücks sind zumeist nicht Bestandteil des Vertrags. Diese Schäden müssen über eine gesonderte Versicherung abgedeckt werden.
Bei Wertsachen handelt es sich um Gegenstände des Hausrats, die nicht der alltäglichen Nutzung unterliegen. Diese Gegenstände haben meist einen erheblich höheren Wert als gewöhnliche Einrichtungsgegenstände. In der Hausratversicherung wird auch der Verlust von Wertsachen abgedeckt, allerdings unterliegen diese besonderen Vertragsbedingungen. Zu den Wertsachen zählen:
  • Sparbücher und Wertpapiere
  • Edelmetalle wie Platin, Gold und Silber
  • Sammlerstücke wie Münzen und Briefmarken
  • Edelsteine, Perlen und Schmuck
  • Handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Gemälde
  • Skulpturen und andere Kunstwerke
  • Antiquitäten: Möbel, die ein Alter von mindestens einhundert Jahren aufweisen

In der Regel sind Wertsachen in der Hausratversicherung bis zu einer Entschädigungsgrenze von maximal 20 Prozent der Gesamtsumme mitversichert. Bei allen Wertsachen, die keine Möbelstücke sind, gilt in den meisten Versicherungsverträgen eine besondere Sicherungspflicht. So ist es beispielsweise notwendig, Münzen oder Wertpapiere in entsprechend gesicherten Schränken oder Tresoren aufzubewahren. Für Bargeld gelten eigene Bestimmungen. Bis zu einem Wert von 250 beziehungsweise 1.000 Euro ist der Verlust von Bargeld über die Hausratversicherung abgedeckt. Größere Summen müssen auch hier gesondert aufbewahrt werden, um dem Versicherungsschutz zu unterliegen. Im Bedarfsfall sollte mit der Versicherung eine entsprechende Erweiterung des Vertrags vorgenommen werden.
Als Wohnfläche werden alle Flächen eines Hauses oder einer Wohnung bezeichnet, die für Wohnzwecke verwendet werden. Hierzu zählen auch Kellerräume, Balkone und Terrassen hingegen nicht. Da die Wohnfläche eine der wichtigsten Grundlagen für den Hausratversicherung Vergleich ist, sollte die Wohnfläche vor Vertragsabschluss möglichst genau ermittelt werden. Hierbei ist es nicht zwingend notwendig, die Wohnfläche von Hand auszumessen. Als Vertragsgrundlage dienen zumeist die Flächen, die dem Grundriss der Wohnung oder des Hauses entnommen werden können. Mieter sollten deshalb beim Wohnungseigentümer den entsprechenden Grundriss anfordern, um diesen der Versicherung vorlegen zu können.
Da  die Wohnfläche maßgeblich zur Festsetzung der Versicherungssumme dient, kann es vor allem bei kleineren Wohnungen leicht zu einer sogenannten Unterversicherung kommen. In diesem Fall wird der Wert des zu versichernden Hausrats als zu gering angegeben. Dies sorgt zwar für geringfügig niedrigere Beiträge zur Versicherung, kann im Schadensfall aber zu einer erheblichen finanziellen Belastung für den Versicherungsnehmer werden. Um dem vorzubeugen, sollte bei kleineren Wohnungen eine genaue Wertermittlung des Hausrats stattfinden. Dies kann beispielsweise über einen von der Versicherung gestellten Ermittlungsbogen erfolgen. Im Zweifelsfall ist eine leicht Überversicherung einer drohenden Unterversicherung in jedem Fall vorzuziehen.
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