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Die Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Schutz

Die Gebäudeversicherung ist ein wichtiger Schutz vor finanziellen Schäden. Jährlich brennen in Deutschland rund 70.000 Gebäude. 70% aller Orkanschäden werden an Gebäuden registriert. Die Wohngebäudeversicherung sollte jeder Hausbesitzer haben. In der Gebäudeversicherung - eine Schadenversicherung, die selbst in Wohngebäude- und Geschäftsgebäudeversicherung unterteilt ist - sind verschiedene Versicherungsarten zusammen gefasst: Leitungswasserversicherung, Feuerversicherung, Sturm-, Hagel- und Glasversicherung.

Die Gebäudeversicherung dient dem wirtschaftlichen Erhalt des Eigentums

Diese Form wird auch als verbundene Versicherung bezeichnet, weil sie verschiedene Versicherungssparten verbindet. Die Versicherung von Gebäuden erfolgt in der Regel durch Kombination der verbundenen Wohngebäudeversicherung und der Neuwertversicherung. Die Gebäudeversicherung ist auch Sicherheitsleistung bei Realkrediten. Eine Unterversicherung wird in den meisten Verträgen vereinbart.

Gebäudeversicherung vergleichen und die günstigste Gebäudeversicherung für Ihr Wohnhaus finden

Vergleich von Gebäudeversicherungen
Unwetterschäden durch Naturkatastrophen an Häusern und Wohnungen übernimmt die Gebäudeversicherung oft nur teilweise, denn zum Beispiel Schäden durch Überschwemmungen werden nur durch den zusätzlichen Einschluss der Elementarschadenversicherung abgesichert. Versicherungsschutz wird auch bei vielen Gesellschaften für Grundstücksbestandteile eingeschlossen.

Durch Sturm entwurzelte Bäume können auch erheblichen Schaden anrichten. Eine durch Frost geschädigte Wasserleitung kann in allen Gebäudebestandteilen Wasserschäden verursachen und es kommt dann in vielen Fällen auch noch eine erhöhte Wasserrechnung dazu. In jedem Fall und zu jeder Jahreszeit schützt die Versicherung Ihr Gebäude vor finanziellen Schäden.

Die Gebäudeversicherung übernimmt die Aufwendung am Haus nach Schäden durch Explosion, Frostschäden an den Leitungen oder Sturm. Darüber hinaus können Sie als Zusatzleistung gleichfalls eine Elementarschadenversicherung einschließen, falls Ihr Haus in einem risikobehafteten Gebiet gebaut wurde. Die Versicherung bei Elementarschäden begleicht Kostenaufwendungen nach einem Unglück durch Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung sowie extremer Schneefall.

Am einfachsten können Sie ihre Gebäudeversicherung vergleichen indem Sie den Vergleichsrechner nutzen. Zu diesem Zweck geben Sie Ihre Angaben in den Rechner ein und Sie erhalten umgehend eine umfangreiche  Übersicht der verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Bedingungen. Meist können Sie bei einem Wechsel der Wohngebäudeversicherung mehrere Hundert Euro einsparen. Für Wochenendhäuser haben wir spezielle Wochenendhausversicherungen.

Versicherung nach Hauskauf

Wenn Sie ein Haus gekauft haben und der ehemalige Besitzer hatte schon eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, besteht erst mal kein gesondertes Recht zur Kündigung. Dies ist zur Vermeidung einer Versorgungslücke so innerhalb Deutschlands festgelegt. Jedoch brauchen Sie die alte Versicherung nicht weiter behalten und es steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.

Nach Eintragung in das Grundbuch können Sie die Vorversicherung kündigen. Denken Sie daran der neuen Versicherungsgesellschaft eine Kopie des Grundbucheintrags vorzulegen. Der Versicherer braucht einen Nachweis, dass Sie der jetzige Inhaber sind und dadurch das Recht haben zu kündigen.


Wohnhaus und Nebengebäude







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In der Regel sind alle fest verbauten Teile des Hauses versichert, etwa Heizungen und Einbauküchen. Ebenfalls können alle auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude, wie die Garage oder der Geräteschuppen, mitversichert werden. Alle zu versichernden Objekte sollten dabei im Vertrag festgehalten werden. Dies ist nicht immer der Fall. Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, zählen zum Hausrat und müssten extra versichert werden.

Ob die Versicherung auch für einen Carport oder Garage leistet, wird bei Abschluss oder später in den Vertrag mit eingeschlossen. Normalerweise bestimmen die Versicherungsbedingungen, dass mitversicherte Objekte gegen äußere Einflüsse, zum Beispiel Regen, schützen und zu 50 Prozent für Wohnzwecke genutzt werden müssen. Letzteres ist bei einem Carport nicht der Fall. Daher sollten Sie als Versicherungsnehmer in den Vertragsbedingungen prüfen, ob dieser Schutz eingeschlossen ist.
Was wird im Schadenfall bezahlt ?
Versichern Sie Ihr Wohnhaus gegen Schaden
Die Gebäudeversicherung zahlt für Sturmschäden ab Windstärke 8 am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, eingedrückte Fensterscheiben oder zerstörte Schornsteine. Sie zahlt auch die Folgeschäden, etwa wenn durch das kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Je nach Police sind auch Gartenhäuser und Carports mitversichert. Auch Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume sollte die Versicherung übernehmen.

In der Glasversicherung werden ohne Rücksicht auf die Schadensursache die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern einschließlich der Kosten für eine Notverglasung ersetzt.

Strömt Oberflächenwasser etwa von der Straße ins Haus oder drückt das Schmutzwasser aus der Kanalisation in den Keller zahlt der Versicherer nicht. Es sei denn, man hat eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen.

Für Gebäude die sich im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung nötig. Sie übernimmt Schadenskosten, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet.

Wir bieten im Rahmen von Vereinsversicherungen weitere Möglichkeiten und können auch günstig Ihr Vereinsgebäude versichern.
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