Grundbuchauszug für Verkauf oder Erwerb von Immobilien
Was ist ein Grundbuchauszug
Der Grundbuchauszug für den Verkauf oder Erwerb von Immobilien, ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Er liefert Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Nießbrauchrechten, Grundschulden, Hypotheken und weiteren Grundpfandrechten.
Mit Hilfe des Grundbuchauszugs sollen Immobilienbesitzer beim Verkauf nachweisen das sie die Eigentümer sind. Dank des Grundbuchauszuges können Käufer und Notare sicher sein, das es sich um den Eigentümer handelt.

In der Aufschrift ist das zuständige Amtsgericht, der Band und das Blatt des Grundbuchs aufgelistet:
- Im Bestandsverzeichnis finden sich Angaben zur Immobilienanlage und größe sowie zu Wohnungseigentum, Erbbau- und Wegerecht.
- In Abteilung eins sind die Eigentumsverhältnisse festgehalten. Wechseln die Besitzer, erscheinen hier die Veränderungen.
- In Abteilung zwei sind die Lasten, dazu gehören Reallasten, Nießbrauch-, Wege- und Erbbaurecht, sowie Beschränkungen des Grundstücks zu sehen.
- In Abteilung drei sind die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte oder Rentenschulden eingetragen
Wann ist ein Grundbuchauszug fällig?
Immobilienbesitzer brauchen den Grundbuchauszug für den Immobilienverkauf, die Beleihungsprüfung und im Erbfall. Beim Verkauf eines Objekts müssen Eigentümer die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. Auf diese Weise beweisen Eigentümer, das sie die Besitzer und damit zum Verkauf berechtigt sind.
Diesen Nachweis müssen sie dem Käufer vorlegen, der dadurch erfährt, ob auf dem Grundstück Rechte Dritter lasten. Ein Notar muss den beglaubigten Grundbuchauszug ebenfalls begutachten, um sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft zu überzeugen.
Einen Auszug aus dem Grundbuch anforden
Um einen Grundbuchauszug zu bekommen ist ein Antrag beim zuständigen Amt notwendig. Jedes Amtsgericht ist für die Grundstücke verantwortlich, die in ihrem Bezirk liegen. Das wird in der Regel dann über das Katasteramt angefordert.
Personen, die ein berechtigtes Interesse am Grundstück nachweisen, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen und einen Grundbuchauszug verlangen. Eine Beantragung ist jetzt auch schon vielfach online möglich. Es ist auch möglich eine Person mit einer Vollmacht auszustatten. Ein beglaubigter Auszug kostet ca. 18 EUR. Wenn ein unbeglaubigter Auszug, etwa für ihre eigenen Unterlagen, ausgestellt werden soll, liegt die Rechnung bei etwa 10 EUR.