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Allgemeine Bedingungen Haftpflicht-Versicherung für Vereine

Versicherungsleistungen in der Vereinshaftpflichtversicherung
Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Allgemeine Bedingungen Haftpflicht-Versicherung für Vereine. Geringfügige Abweichungen sind bei den einzelnen Gesellschaften möglich, z.B. zusätzliche Einschlüsse oder Mietsachschäden.

Auszug besonderen Bedingungen Vereins-Haftpflichtversicherungen

Die aufgeführten Leistungen weiter unten sind nur ein Teil aus den umfangreichen Versicherungsleistungen. Eine vollständige Leistungsbeschreibung erhalten Sie mit den Angebotsunterlagen.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Vereins


  • als  Eigentümer,  Mieter,  Pächter,  Leasingnehmer,  Nutznießer  von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen (z. B. Sport- und Spielplätze) im Umfang der Beschreibung des versicherten Risikos für die Haftpflichtversicherung als Haus- und Grundbesitzer
  • als Vermieter/Verpächter von Vereinsgrundstücken, -gebäuden und -räumlichkeiten
  • als Bauherr oder Unternehmer von  Bauarbeiten  (Neubauten,  Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) hinsichtlich der genannten  Grundstücke,  Gebäude  und  Räumlichkeiten
  • bei Reit- und Fahrvereinen auch aus der Durchführung von Reit- und Fahrveranstaltungen,  Rennen,  Turnieren,  Wettreiten,  Schlepp-  und Schnitzeljagden und der dazu erforderlichen Übungen. Mitversichert ist hierbei die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder aus ihrer Beteiligung an solchen vom Verein angeordneten Veranstaltungen und Übungen, auch soweit sie dabei als Tierhalter in Anspruch genommen werden können.
  • Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen den Verein oder die mitversicherten Personen aus Unfällen der Reiter und aus Schäden an den Pferden (einschl. Zaum- und Sattelzeug), die an diesen Veranstaltungen und Übungen teilnehmen, und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
  • bei Gebirgs- und Verschönerungsvereinen auch aus der Unterhaltung von Wegen, Aussichtstürmen und dgl.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Vereinsbetrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt
  • das allgemeine Umweltrisiko im Rahmen  der  Besonderen  Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung im Rahmen der Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung (Umwelt-Haftpflicht-Basisversicherung)
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander wegen Sachschäden, sofern diese mehr als 50 EUR je Schadenereignis betragen; kein Ersatz wird geleistet für Geld, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden, Schmucksachen und Kostbarkeiten. Personenschäden, die nicht Folge eines Arbeitsunfalls im versicherten Vereinsbetrieb sind

Mitversicherte Veranstaltungen in der Vereinshaftpflichtversicherung

Einschluss von Veranstaltungen in die HaftpflichtversicherungMitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Durchführung von internen Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlung, interne Vereinsfeiern); (Hinweis: Als intern gilt eine Veranstaltung, die sich dem Grunde nach an Mitglieder des Vereins richtet, die Teilnahme von Gästen (z.B. Ehepartner, Redner, oder sonstige eingeladene Personen) beeinträchtigt nicht die Mitversicherung.

Ein Tag der offenen Tür oder der Teilnahme an regionalen Stadtteil-, Orts-, Straßen- oder Brauchtumsfesten mit eigenen Ständen einschließlich Betrieb von eigenen (auch gemieteten) Tanz- und Restaurationszelten. Auch mitversichert ist die Vermietung des Betriebs-/Vereinsgeländes bzw. vereinseigener Räume an Dritte zur Durchführung von Veranstaltungen (Verkehrssicherungspflicht).

Nicht mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht von Dritten aus der Durchführung von Veranstaltungen auf dem Betriebs-/Vereinsgelände bzw. in vereinseigenen Räumen (Veranstalterhaftpflichtversicherung für Dritte).

Öffentliche Veranstaltungen sind nur nach besonderer Vereinbarung und ggf. gegen Beitragszuschlag mitversichert. Der Abschluss einer Veranstaltungsversicherung wird für einen kurzen Zeitraum fesgelegt. Der Beitrag richtet sich nach der Anzahl der zu erwartenden Teilnehmer während der gesamten Zeit.
Weitere Einschlüsse Versicherungsschutz
Angebote Vereinsversicherungen
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