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Versicherungssteuer für Schaden- und Unfallversicherungen

Auf eine Reihe von Versicherungen muss eine Abgabe gezahlt werden, die der Versicherrer bei jeder Beitragszahlung direkt an das Finanzamt abführt. Ausgenommen sind Lebens-, Pflege- und private Krankenversicherungen. Die Versicherungssteuer für Schaden- und Unfallversicherungen beträgt seit 2010 pauschal 19 Prozent.
Ausnahmen bestehen in der Feuerversicherung (13,2 Prozent) und bei Policen, die das Feuerrisiko abdecken.
Bei einer verbundenen Wohngebäudeversicherung beträgt der Satz 17,75 Prozent, eine verbundene Hausratversicherung mit Feuerschutzbelastet der Fiskus mit 16,15 Prozent an Steuern.

Steuern auf Versicherungsverträge

Die Versicherungssteuer auf Versicherungsverträge
Steuerschuldner ist immer der Versicherungsnehmer,  Steuerentrichtungsschuldner ist in der Regel der Versicherer.  Haftungsschuldner sind neben dem Versicherer, dessen zur Entgegennahme  des Versicherungsentgeltes Bevollmächtigte und Beauftragte und bei  Vorliegen einer Fremdversicherung auch jede Person die aus einer solchen Versicherung für fremde Rechnung Versicherungsschutz erhält § 7 Abs. 7 Nr. 3 VersStG.

Die Versicherungssteuer kann nicht bei der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden, denn  die Erhebung steht in keinem Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit  von Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen. Eine Einreichung  beim Finanzamt wäre ohnehin schwerlich möglich, da die Steuer in den  Versicherungsverträgen nicht extra ausgewiesen werden.


Versicherungssteuer für die einzelnen Produkte




 

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