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Rentenversicherungen mit staatlicher Förderung

Basis Rentenversicherung
Bei der privaten Rentenversicherung mit staatlicher Förderung unterscheiden wir bei den geförderten Modellen unter der Riester- und der Rürup-Rente. Bei der Rentenversicherung mit staatlicher Förderung wird das eingezahlte Kapital subventioniert, soweit nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft wird. Weiterhin wird das angesparte Kapital im Falle einer unvorhergesehenen Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt und ist während der Ansparphase vor einer Pfändung geschützt.

Umfrageergebnisse zeigen, 40% der Bundesbürger wissen noch nicht, wovon sie im Alter leben werden. Wenn Sie sich entscheiden, eine private Rentenversicherung abzuschließen, reduzieren Sie Ihre finanziellen Einbußen im Ruhestand, die Vorsorgelücke wird geschlossen. Wer einen Teil seines Einkommens in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Alterssicherung investiert, erhält vom Staat Zulagen. Die Höhe der Zulagen bei dieser privaten Rentebversicherung richtet sich nach der Höhe der Eigenbeiträge.

Die private zusätzliche Altersvorsorge

Ist die begünstigte Person gezwungen, vor dem erreichen des 60. Lebensjahres, auf das angesparte Kapital der Rürüp-Rente zurück zu greifen, ist dies nicht möglich, da die Auszahlung des Rentenkapitals ausschließlich als Leibrente ab dem 60. Lebensjahres erfolgt. Zudem müssen die Rentenzahlungen, abhängig vom Rentenbeginn, versteuert werden und im Todesfall des Begünstigten verfällt das eingezahlte Kapital.

Eine Mindestlaufzeit für die Rentenzahlungen gibt es bei der Basisrente nicht. Jedoch kann im Vorfeld von der Witwe bzw. dem Witwer eine Hinterbliebenenrente für den Partner vereinbart werden.

 

Die Basisrente fördert der Staat ausschließlich über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Es gibt keine staatliche Zulage. Ab dem Jahr 2025 sind 100% der Beiträge abzugsfähig. Ab 2008 galt eine Übergangsregel, beginnend mit 66% und dann jährlich 2% zusätzlich.
Förderberechtigte sind Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, nicht Erwerbstätige und Rentner.
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