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Persönlicher Versicherungsschutz

Personenversicherung zur Absicherung der Leistungsfähigkeit

Unter dem Begriff der Personenversicherung werden alle Versicherungen, die sich auf persönliche Risiken des Versicherungsnehmers beziehen, benannt. Sie dienen zum Schutz des Versicherten. Es handelt sich um Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherungen. Die Personenversicherung zur Absicherung der Leistungsfähigkeit schütz vor finanziellen Folgen, die bei Schäden aus körperlichen oder geistigen Leiden entstehen können.

Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung

Die Krankenversicherung und die Pflegekostenversicherung zahlen die tatsächlich entstehenden Behandlungskosten. Bei der Unfallversicherung und der Pflegetagegeldversicherung verbuchen Versicherte dagegen pauschale Beträge.
Personenversicherung für persönliche Risiken
Lebensversicherungen gehören zu den Personenversicherungen. Sie stellen einen Sonderfall dar: Diese Personenversicherung schützt Leben und Gesundheit und dient in erster Linie der Absicherung der Hinterbliebenen.

Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, überweist die Gesellschaft die zuvor vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen.

 

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