Was sind Wartezeiten
Wartezeiten sind ein häufig genutztes Instrument in der Lebens- und Rechtschutzversicherung. Sie dienen dazu, den Versicherer vor zu hohen Risiken zu schützen und werden daher in vielen Versicherungsbereichen angewendet. Doch wie lange müssen Sie eigentlich warten, bis Sie Anspruch auf eine Leistung haben? Und ist es auch möglich, eine Versicherung ohne Wartezeit abzuschließen? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Wartezeiten in der Versicherung
Wartezeiten umfassen eine festgelegte Zeitspanne im privaten Versicherungsbereich. In der Regel ist es eine Zeitspanne von 3 Monaten. Versicherungsgesellschaften möchten dadurch vermeiden das durch versteckte Gefahrenumstände ein Leistungsrisiko entsteht.
Der Beginn der Wartezeit ist vertraglich geregelt und beginnt mit dem in dem Datum der Annahmeerklärung im Versicherungsschein.
Versicherungen mit Wartezeiten
Folgende Versicherungen haben Wartezeiten:
Sie dauert drei Monate und gilt für die Kostenübernahme von Krankheitskosten, Krankenhaustagegeld sowie Krankentagegeld. Dann gibt es noch die besondere Wartezeit. Sie dauert acht Monate und bezieht sich auf Leistungen für Kieferorthopädie, Zahnbehandlungen, Psychotherapie und Entbindungen.
Das bedeutet, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sofort, sobald die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, sondern erst nach einer bestimmten Wartezeit. Diese kann sechs Monate betragen, aber auch zwei Jahre, je nachdem, was im Vertrag vereinbart ist.
Rechtsschutzversicherer setzen meist eine Wartezeit von drei Monaten an. Diese gilt für die meisten Rechtsbereiche, für den Mietrechtsschutz genauso wie für den Privatrechtsschutz. Während der Wartezeit zahlen Versicherungsnehmer zwar bereits ihre Beiträge, die Leistungen des Rechtsschutz-Tarifes können sie jedoch noch nicht in Anspruch nehmen. In der Regel gibt es aber bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung keine Wartezeit
Die Wartezeit ist unterschiedlich und richtet sich nach der ausgewählten Versicherungsgesellschaft. Im Schnitt liegt sie zwischen 30 – 90 Tagen. Allerdings ist bei vielen Tierkrankenversicherungen eine Leistung bei einem Unfall bereits mit dem ersten Tag enthalten. Die jeweilige Wartezeit bezieht sich dann nur auf Erkrankungen. Haben Sie also eine neue Tierkrankenversicherung mit.