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Wochenendhaussiedlung für Bungalows

Die Wochenendhaussiedlung für Bungalows aller Bauarten ist sehr beliebt da es sich um ein erschlossenes Bauland handelt. Es ist im Bebauungsplan als besonderes Gebiet festgesetzt, auch "Wochenendhausgebiet" genannt. Genaue Auskunft gibt das Grundbuch im Grundbuchamt des jeweiligen Ortes.

Es gibt kleine aber auch sehr große Gebiete die sich in schönen und erholsamen Gegenden befinden. Die meisten Wochenendhaussiedlungen sind voll erschlossen und sind an den öffentlichen Strom und Wassernetzen angeschlossen.

Viele Wochenendhäuser stehen auch in einem Wochenendhausgebiet

Wochenendhaussiedlung in erschlossenen GebietenDie Wochenendhäuser werden nicht das ganze Jahr durchgängig genutzt sondern meist am Wochenende oder in der Urlaubszeit. Die Gebäude sind aus unterschiedlichen Materialien erbaut, vorwiegend massiv aus Stein oder in Holzständerbauweise. Sehr häufig werden auch fest installierte Wohnwagen in den Siedlungen aufgestellt.

In großen Gebieten sind auch Einkaufsmöglichkeiten und Gaststätten vorhanden. In den letzten Jahren haben viele Wochenendhausbesitzer ihre Anlagen modernisiert.  Besonders Bewohner von Ballungsgebieten schaffen sich hier eine ideale Rückzugbasis vom Alltagstress.

Die Wochenendhaussiedlung ist mit mit Straßen und Wegen zugänglich so das auch Transporte zu und von den Gebäuden erfolgen können.

In der Wochenendhaussiedlung gibt es Straßennamen

Die Straßen haben Namen und die Gebäude sind mit einer gut kenntlichen Hausnummer versehen. Auch sind oft noch Bezeichnungen, die der Eigentümer dem Haus gegeben hat, zu finden. So finden sich Namen wie "Haus Sonnenschein" oder "Waldblick" als besonderes Kennzeichen und teilweise auch noch mit hübschen Malereien verziert.

Wie bei den "normalen" Häusern befinden sich in Wochenendhaussiedlungen auch Briefkästen am Gebäude oder bei großen Siedlungen auch Briefkastenanlagen.

Vorschriften in einer Wochenendhaussiedlung

Vorschriften im WochenendhausgebietIn der Wochenendhaussiedlung für Freizeitobjekte ist eine bestimmte Größe der einzelnen Wochenendhäuser vorgeschrieben.

Die zugelassenen Wohnflächen von Wochenendgebäuden sind natürlich deutlich kleiner als bei ständig bewohnten Objekten. Die Möglichkeiten die Gebäude weiter auszubauen sind stark eingeschränkt oder so gut wie unmöglich.

Oft bietet sich aber an, die Wochenendhäuser mit Terrassen auszustatten wenn es keine Einschränkungen im Bebauungsplan der Wochenendhaussiedlung gibt.
Zwischen den Objekten sind auch kleine und große Bäume und Büsche zu finden. Das gibt der Wochenendhaussiedlung noch mehr Nähe zur Natur.

Zeitweiliges wohnen steht an erster Stelle
Ein Wochenendhaussiedlung ist ein Erhohlungsgebiet das auf das zeitweilige Freizeitwohnen ausgerichtet ist. Die Nutzungsarten können also nicht beliebig zugelassen werden sondern nur die der Erholung dienen. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist im allgemeinen nicht zulässig.

Ausnahmen sind aber schon vorher bestehende Gebäude. Diese dürfen aber nicht das gesamte Erscheinungsbild der Wochenendhaussiedlung als Gesamtfläche beeinflussen.
Das  Bundesverwaltungsgericht sagt, dass ein Wochenendhausgebiet, dem Begriff  der Erholung entsprechend, auf das zeitweilige Freizeitwohnen  ausgerichtet ist. Es können daher nicht beliebige Nutzungsarten  zugelassen werden, sondern nur solche, die innerhalb des allgemeinen  Zweckes liegen, der Erholung zu dienen. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist  nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit der allgemeinen  Zweckbestimmung eines Sondergebietes für die Erholung nicht vereinb
Das  Bundesverwaltungsgericht sagt, dass ein Wochenendhausgebiet, dem Begriff  der Erholung entsprechend, auf das zeitweilige Freizeitwohnen  ausgerichtet ist. Es können daher nicht beliebige Nutzungsarten  zugelassen werden, sondern nur solche, die innerhalb des allgemeinen  Zweckes liegen, der Erholung zu dienen. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist  nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts mit der allgemeinen  Zweckbestimmung eines Sondergebietes für die Erholung nicht vereinbar.
Ist dauerndes wohnen erlaubt ?
Ständiges wohnen in WochenendhausgebietenDie Benutzung eines Wochenendhauses in einem Wochenendhausgebiet zum dauerhaften Wohnen wiederspricht fast immer dem Bebauungsplan und ist daher unzulässig und baurechtswidrig.

Im Falle einer unzulässigen Nutzung eines Gebäudes zum Dauerwohnen kann die Bauaufsichtsbehörde bei diesem formell und materiell, wenn Umbauten erfolgten, einschreiten und die Nutzung des Wochenendhauses als Wohngebäude für das dauerhafte Wohnen untersagen. Ein Antrag auf Nutzungsänderung ist in der Regel nicht genehmigungsfähig.

Wenn es Hinweise auf Dauerwohnen gibt wird die Kreisverwaltung der Sache nachgehen. Der Eigentümer kann dann mit empfindlichen Strafen rechnen. Es könnte eine Nutzungsuntersagung mit angemessener Frist ausgesprochen werden.

 

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