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Rentengarantiezeit ist garantierte Rente für bestimmte Zeit

Rentenzahlung in der RentengarantiezeitDie Zahlung der Rente ist für eine bestimmte Zeit - meistens fünf oder zehn Jahre - garantiert. Die Rentengarantie erfolgt wahlweise als laufende Rentenzahlung bis zum Ende der Rentengarantiezeit oder als einmalige Kapitalabfindung. Die Rentengarantiezeit ist garantierte Rente für eine bestimmte Zeit.

Rentengarantiezeit wahlweise einmalig oder bis zum Ende der vereinbarten Zeit

Wurde eine Rentenversicherung mit Rentengarantie gewählt und stirbt die  versicherte Person nach Fälligkeit der ersten Rente, jedoch während der  Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Rente bis zum Ende  der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Die Renten gehen dann an den  Bezugsberechtigten bzw. die Hinterbliebenen. Die Rentengarantiezeit wird  nach den Wünschen des Kunden im Antrag vereinbart. Verstirbt die  versicherte Person nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erlischt der  Versicherungsvertrag.

In der Ansparphase muss keine Hinterbliebenenversorgung vereinbart  werden. Stirbt ein Kunde vor dem Rentenbeginn steht das  gesamte angesparte Kapital inklusive der Förderung (bei Riesterverträgen) automatisch zur  Vererbung zur Verfügung.

 


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