LKW-Versicherung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
LKW-Versicherung mit geschlossenem oder offenem Kasten und sonstige Aufbauten
Im Versicherungsbereich für LKW-Versicherung für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, privat oder geschäftlich, gibt es sehr große Beitragsunterschiede. Wir bieten Ihnen verschiedene Tarife, auch mit Vollkasko oder Teilkasko, je nach individueller Nutzung. Auch ist es in vielen Fällen möglich, von PKW auf LKW umzusteigen und seine Schadenfreiheitsklasse zu behalten. Die private Nutzung, auch Nutzung in Eigenverwendung genannt, kann den Vorteil einer günstigen LKW Versicherung im Vergleich zu den LKW welche im gewerblichen Gütertransport eingesetzt werden, nutzen.
Welche LKW-Versicherung ist zu empfehlen

Ob die Kasko-Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen wird, lässt sich individuell entscheiden. Damit der Fahrer des Lkws und eventuell mitfahrende Personen bei einem Unfall versichert ist, sollte zudem eine Insassenversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung ist vor allem für Firmeninhaber relevant.
Wann kann die LKW-Versicherung gewechselt werden
Ein Versicherungswechsel ist im Normalfall zum 1. Januar des Folgejahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Da die meisten LKW -Verträge nur eine Laufzeit von einem Jahr haben, ist der 30. November jeden Jahres der Stichtag, um die Versicherung zu Kündigen. Erfolg die Kündigung nicht bis zum 30. November, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Neben der ordentlichen Kündigung besteht auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Dies ist der Fall, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert, bei einem Fahrzeugwechsel oder in einem Schadenfall. Eine außerordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat nach Bekanntwerden der Begebenheit beim Versicherer eingehen.
Versicherungsbeiträge für den LKW
Der Beitrag zur Lkw-Versicherung berechnet sich nach Fahrzeugmodell, Motorleistung, Nutzlast, Jahreskilometerleistung, Alter des jüngsten Fahrers und Schadenfreiheitsklasse, außerdem danach, ob der Laster im Nah- oder Fernverkehr genutzt wird und ob Gefahrgüter transportiert werden. Nur die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko sind freiwillig.
In der LKW-Versicherungen für privat und geschäftliche Fahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz besonders bei Neufahrzeugen aber dringend zu empfehlen, der Versicherer zahlt dann auch, wenn der Lkw durch Verschulden des eigenen Fahrers beschädigt wird.
Der LKW ist ein Fahrzeug zur Beförderung von Lasten

Der LKW gehört zu den Nutzfahrzeugen im Straßenverkehr.
Lastkraftwagen, die sich nach ihrem Gewicht in leichte, mittelschwere und schwere LKW einteilen lassen, werden zulassungsbehördlich auch eine Reihe von auf PKW-Fahrwerken aufgebauten Fahrzeugen als LKW eingestuft, wenn sie zum Transport von Lasten geeignet sind. Bei einigen LKW-Modellen kann ein und dasselbe Fahrzeug, je nach Zulassungs- und Nutzungsart entweder als LKW oder PKW gelten.
LKW werden beispielsweise als Kastenwagen, Hochdachkombis und kleine Pritschenwagen gebaut. Lastkraftwagen sind dazu ausgelegt, selbst Lasten zu tragen oder auch noch zusätzlich Anhänger zu ziehen.
LKW-Versicherungen für privat oder geschäftlich genutzte Transporter und Klein-LKW, PKW die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, Lastkraftwagen aller Fabrikate und unterschiedlichen Aufbauten.