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Die KFZ-Versicherung reguliert die Schadenansprüche

In Deutschland benötigt jedes hier zugelassene Kraftfahrzeug eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Die KFZ-Versicherung reguliert die Schadenansprüche die nach einem Unfall gegen den Fahrer gerichtet werden. Zusätzlich kann der Besitzer sein Fahrzeug mit der Teil- und Vollkaskoversicherung gegen weitere Risiken absichern.

Fahrzeuge ohne KFZ-Versicherung werden nicht zugelassen

Hinter dem Begriff KFZ-Versicherung verbergen sich mehrere  Versicherungen, die in ihrem Wesen sehr ähnlich sind. Die Rede ist  hier zum einen von der PKW-Versicherung, die günstigste der KFZ-Versicherungen. Es gibt jedoch auch spezielle Angebote für andere Fahrzeugarten, wie Wohnmobile, Motorräder, LKWs usw.

Die KFZ-Versicherung bestehen generell aus drei Versicherungen, Haftpflicht-, Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

KFZ-Haftpflichtversicherung ist BasisDie KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Basis jeder KFZ-Versicherung und  gesetzlich vorgeschrieben, um das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Ein Nachweis über diesen Versicherungsschutz ist beim Zulassen des Fahrzeugs notwendig und muss vorgelegt werden.

Auf der KFZ-Haftpflichtversicherung aufbauend gibt es die Kaskoversicherungen:
Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.

Während die KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden am gegnerischen Fahrzeug übernimmt, regulieren die Kaskoversicherungen Schäden am eigenen  Fahrzeug.

Bei der Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme bis 100 Mio EUR zu empfehlen. Nur sie gewährleistet die Regulierung der gegnerischen Ansprüche ohne Gefährdung des Privatvermögens.

Genauso existenzbedrohend kann der Verlust des Fahrzeuges durch Diebstahl oder Raub sein. Hier hilft der Abschluß einer Teilkaskoversicherung, die zudem entwendete Fahrzeug- und Zubehörteile ersetzt.

Auch Schäden, die durch Brand, Explosion, Schmorschäden an der Verkabelung oder Blitzschlag entstehen, sind durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. In die Deckung ebenfalls eingeschlossen sind Elementarschäden, die am Fahrzeug durch Hagel, Sturm oder Überschwemmung verursacht wurden. Der hochgeschleuderte Stein, der in der Frontscheibe einen Glasbruchschaden verursacht, ist ein häufig auftretender Schaden. Auch der wird ersetzt.

Die Teilkaskoversicherung bietet also Schutz gegen:


  • Brand- oder Explosionsschäden
  • Diebstahl und Raub
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Glasbruchschäden

Die Teilkasko Versicherung ist für Schäden durch den Einfluss  Dritter bzw. durch die Natur zuständig:

Beispielsweise Steinschlag, Diebstahl oder Hagel. Die Vollkaskoversicherung begleicht Schäden am eigenen Fahrzeug, durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind. So ist gerade die Vollkaskoversicherung, welche mit hohen Versicherungsbeiträgen verbunden ist, für hochpreisige und neuwertige Fahrzeuge gedacht.

Deckungssummen gibt es bei der Teilkaskoversicherung nicht, die Schadenshöhe ist damit nach oben offen. Entscheiden kann der Versicherte, ob er zur Reduzierung der Prämie eine Selbstbeteiligung von z.B. 150,00 EUR im Schadensfall wünscht.

Vollkaso bietet Komplettschutz

Vollkasko lohnt bei neuen Fahrzeugen immerDen kompletten Schutz, auch bei selbstverschuldeten Unfällen oder mutwilligen Beschädigungen am Fahrzeug durch Andere, bietet die Vollkaskoversicherung. Sie ist besonders wichtig, wenn die Existenz des Halters von dem Fahrzeug abhängt, etwa bei Geschäftsleuten, Außendienstlern, Handelsvertretern.

Daneben ist der Abschluß dieser Versicherung sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden nicht ausreichend Kapital zur Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs zur Verfügung stände. Daher kann es auch sinnvoll sein, für ein bereits älteres Fahrzeug eine Vollkaskodeckung auszuwählen.

Zu beachten ist, daß es bei der Vollkaskoversicherung ein Schadensfreiheitsstufensystem analog zur Haftpflichtversicherung gibt. Die in der Haftpflicht erworbene Rabattstufe wird bei der Vollkaskoversicherung angerechnet. Da bei der Teilkaskoversicherung kein Schadensfreiheitsstufensystem existiert, sondern der Beitrag immer bei 100% bestehen bleibt, kann bei einer guten Schadensfreiheitsstufe der Abschluß der Vollkaskoversicherung trotz erweiterterLeistung sogar günstiger sein! Eine Selbstbeteiligung im Schadenfall kann den zu zahlenden Beitrag auch weiter reduzieren.

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Beiträge der Fahrzeugversicherung

Die Höhe der Beiträge für KFZ-Versicherungen ist von mehreren Faktoren abhängig. Der Wohnort, das Fahrzeug, die Fahrpraxis, die jährliche Kilometerleistungen - viele Details ergeben die Höhe der Beiträge. Ein wichtiger Faktor ist der Schadenfreiheitsrabatt. Dieser wird abhängig von der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse errechnet - umso mehr unfallfreie Fahrpraxis der Versicherte vorweisen kann, desto höher der Rabatt.

Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse erfolgt für die Kfz Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung. Für die Teilkaskoversicherung gibt es diesen Rabatt nicht. Nebst diesen drei Versicherungsbausteinen gibt es noch Zusatzversicherungen: Beispielsweise die Verkehrsrechtsversicherung oder der Autoschutzbrief.

Gerade bei der KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversichersicherung gibt es zahlreiche Anbieter auf dem Markt. Neben den großen Versicherungsgesellschaften findet man auch Direktversicherer, die ausschließlich im Internet ihr Angebot offerieren. Diese punkten mit günstigen Beiträgen, bei in der Regel gleicher Leistung, wie man sie auch bei den klassischen Versicherungsangeboten findet.

Der primäre Unterschied für den  Versicherten ist in der Kommunikation zu finden: Direktversicherer  betreiben keine Geschäftsstellen und bieten keine persönliche Beratung vor Ort. Die Kommunikation mit dem Kunden findet hier vielmehr online und  telefonisch statt.

Was versteht man unter Typklassen?
KFZ-Versicherungen werden in Typklassen eingestuftEs gibt drei verschiedene Typklassen. Jeweils für die  Teilkasko, Vollkasko sowie die Haftpflicht. In jedem Jahr bewertet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Statistiken, um die Typklassen für alle Fahrzeuge neu zu bestimmen. Dafür werden für jeden Fahrzeugtyp (Art eines Fahrzeuges/Fahrzeugmodell) die Fahrzeugschäden und Werkstattkosten der letzten drei Jahre in Betracht gezogen.

Teilkasko-Versicherung: Typklassen von 10 bis 34

Vollkasko-Versicherung: Typklassen von 10 bis 33
Bei diesen beiden Versicherungen werden Wildunfälle, Autodiebstähle, Vandalismus-Schäden sowie Elementarschäden berücksichtigt. Genauso spielen die Schäden, welche der Versicherungsnehmer selbst verschuldet hat, eine große Rolle.

Haftpflichtversicherung:Typklasse von 10 bis 25
Bei der Haftpflichtversicherung werden die Reparaturkosten sowie die entstandenen Schäden in die Berechnung der Typklassen zur Grundlage genommen. Hierbei geht es um die Kosten, die eine Versicherung an die Unfallgeschädigten zahlen muss.

 

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