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Direktversicherung durch Arbeitgeber

Eine Direktversicherung durch Arbeitgeber ist eine Lebensversicherung, die auf das Leben eines Arbeitnehmers bei einem innländischen oder ausländischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen wird. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die Direktversicherung

Arbeitgeber zahlt in die DirektversicherungZu den Direktversicherungen gehören auch Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen mit Anspruch des Arbeitnehmers auf Prämienrückgewähr.

Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung gehören zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn des Arbeitnehmers, weil dieser einen latenten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung hat.

Anwartschaften bleiben erhalten

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bleiben  arbeitgeberfinanzierte Anwartschaften auf Leistungen aus einer  Direktversicherung erhalten, wenn der ausscheidende Mitarbeiter bereits  das 30. Lebensjahr vollendet und die Zusage fünf Jahre bestanden hat. Es  handelt sich dann um eine unverfallbare Anwartschaft (§ 1b Abs. 1  BetrAVG).

Sind Zusagen auf Leistungen aus der Direktversicherung nach dem  31.12.2008 erteilt worden, tritt die Unverfallbarkeit bereits mit dem  vollendeten 25. Lebensjahr ein, sofern die Zusage fünf Jahre bestanden  hat. Das maßgebende Lebensalter ist abgesenkt worden, um künftig  möglichst vielen Beschäftigten ihre betriebliche Altersversorgung zu  erhalten. Das Unverfallbarkeitsalter von 30 Jahren hat sich nämlich  besonders bei jungen Frauen nachteilig ausgewirkt, die wegen der  Kindererziehung aus einem Unternehmen ausgeschieden sind und damit ihre  Betriebsrentenanwartschaft verloren haben.

 



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