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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bei Umweltschaden

Dann sollten Sie das Risiko von austretendem Öl welches das Erdreich verseuchen könnte mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bei Umweltschaden absichern.
Die Schäden und die Kosten, die durch austretendes Öl entstehen können, sind erheblich.
Das verseuchte Erdreich muss abgetragen und als Sondermüll der Entsorgung zugeführt werden. Hier springt die Gewässerschadenhaftpflicht für Sie ein und übernimmt die meisten Kosten.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen bei ausgelaufenem Heizöl

Zu den Leistungen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zählen die  Allmählichkeitsschäden durch Vermischung, die Abwasserschäden, die  Eigenschäden, Innovationsklausel und die Versehensklausel. Einige Versicherungen bieten auch eine Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit  oder Arbeitsunfähigkeit an. Bei einem Jahresbeitrag von unter 50 Euro  sollte diese Leistung in den Überlegungen zum Abschluss keine Rolle spielen.
Die Allmählichkeitsschäden durch Vermischung versichert auch, wenn  der Schaden durch eine Verbindung oder Vermischung von  gewässerschädlichen Stoffen mit Wasser entsteht.

Sie haben einen Öltank im Keller oder im Garten ?

Die Mitversicherung von Eigenschäden ist auch interessant. Hier bezahlt die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung bei Austritt von Öl Schäden an beweglichen Teilen und Sachen des  Versicherungsnehmers. Die Tankanlage selbst ist bei einem Schaden aber ausgeschlossen. Auch Wertverbesserungen werden von den Kosten abgezogen. Viele Versicherungen schließen hier einem Selbstbehalt ein. Dieser  geht bei den meisten Versicherungsgesellschaften von 250 Euro bis maximal 1.000  Euro.

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Sehr wenige Anbieter dieser besonderen Haftpflichtversicherung  schützen ihre Kunden mit der sogenannten Versehensklausel. Die  Versehensklausel besagt, dass auch Versicherungsschutz besteht, wenn ein  Schaden entsteht und der Versicherungsnehmer versehentlich risikorelevante Umstände nicht angezeigt hat. Dieses Versehen muss der Kunde aber nachweisen und es unverzüglich melden. Einige Versicherer bietet momentan den Schutz dieser Versehensklausel. Einen Schaden sollte man unverzüglich der Versicherung melden und sich eine Kopie der  Schadenmeldung machen.

Auch die Frage, mit welcher Versicherungssumme man den Öltank schützt, sollte sorgfältig bedacht werden. Bei Austreten von Heizöl in  das Erdreich müssen sehr große Erdmengen ausgetauscht werden. Auch das  Eintreten in das Grundwasser können sehr hohe Rettungskosten entstehen lassen. Eine Gewässerschadenhaftpflicht sollte mit einer Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro abgeschlossen  werden.
Angebot Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung


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Abdeckung von Gewässerschäden


GewässerschadenhaftpflichtGegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist im wesentlichen die Abdeckung des sich aus § 22 WHG ergebenden Haftungsrisikos. Versichert ist also -vereinfacht gesagt - der Umstand, daß aus einer Anlage des Versicherungsnehmers Stoffe austreten und in ein Gewässer gelangen. Aufgrund dieses Umstandes muss ein Dritter einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden erleiden und den Versicherungsnehmer auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist:

  • ein Austritt eines Stoffes aus einer Anlage des Versicherungsnehmers
  • eine dadurch bedingte Gewässerbelastung und
  • der Schaden eines Dritten, der deswegen Ersatzansprüche beim Versicherungsnehmer geltend macht.

Dieser klassische Schadenfall, bei dem alle oben genannten Voraussetzungen eingetreten sind, findet sich in der Praxis nur sehr selten. In den meisten Fällen fehlt es an dem dritten Tatbestandsmerkmal, also an dem sogenannten Drittschaden, weil die Schadenursache - also die Boden- oder Grundwasserbelastung - beseitigt wird, bevor Rechte Dritter verletzt werden können.Viel häufiger sind hingegen jene Fälle, in denen lediglich das Grundwasser oder sogar nur der Boden des Tankstellengrundstücks belastet sind.

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