Ausbildungsversicherung zur Finanzierung der Ausbildung
Die Ausbildungsversicherung zur Finanzierung der Ausbildung wird zu einem bestimmten Zeitpunkt, zum Beispiel dem voraussichtlichen Studienbeginn des versicherten Kindes, spätestens zu dessen 25. Geburtstag, ausgezahlt.
Auszahlung Versicherungssumme in der Ausbildungsversicherung
Stirbt der Beitragszahler, in der Regel ein Elternteil, läuft der Vertrag beitragsfrei weiter.
Stirbt das Kind vor Vertragsende, werden im Allgemeinen die Beiträge zurückerstattet.
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