Verzinsliche Ansammlung in der Überschussbeteiligung
Überschussbeteiligung als verzinsliche Ansammlung

Die dem einzelnen Verträgen zugewiesenen Überschüsse werden einem speziellen Sparkonto, das vom der Lebensversicherungsgesellschaft geführt wird, zugewiesen und mit einem jährlich neu zu deklarierenden Zinssatz verzinst.
Üblicherweise wird dabei zumindest der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Garantiezins gewährt. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, auch für die verzinsliche Ansammlung in der Überschussbeteiligung, den der Prämienkalkulation zugrunde liegenden Garantiezins anzusetzen, gibt es allerdings nicht.