Telefon 03841-620372
DW-VERSICHERUNGSSERVICE
Menü
Direkt zum Seiteninhalt








.

Überschussbeteiligung der Versicherungen

Die Überschussbeteiligung der Versicherung wird einmal im Jahr festgelegt, sie ist damit sicher und kann im nachhinein nicht mehr geändert werden. Wie hoch die Überschussbeteiligung ausfällt, hängt von den Bedingungen am Kapitalmarkt ab und wie gut die Versicherungsgesellschaft das Kapital des Kunden angelegt hat, wie viele vorzeitige Versicherungsfälle eingetreten sind und wie sparsam die Gesellschaft gewirtschaftet hat.

Überschussbeteiligung - Zinsüberschüsse und Wiederanlage in der Lebensversicherung

Überschussbeteiligung wird jährlich von der Versicherung festgelegt
Die Überschussbeteiligung für Erhöhung der Summe wird von den von Lebens- und  Rentenversicherungen erzielen Überschüsse gezahlt. Vor allem, weil sie die Beiträge der Kunden Gewinn bringend anlegen (Zinsüberschüsse), und wenn weniger Todesfälle eintreten, als für die Beiträge kalkuliert wurden (Risikoüberschüsse).

Meistens heißt es in den Vertragsbedingungen, dass die Gesellschaft mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an die Versicherten ausschüttet - die Frage ist nur, von welchem Gewinn sie dabei ausgeht. Während der Laufzeit des Vertrages kann der Überschuss schwanken. Er kann auch ganz oder teilweise entfallen.

Das Geld des Kunden fließt zum größten Teil in sichere Papiere wie Anleihen, Aktien, Infrastrukturprojekte, Immobilien u.a. Wie erfolgreich die Versicherungsgesellschaft dabei ist, entscheidet mit darüber, wie hoch die Verzinsung für den Versicherungsnehmer wird.

Verbraucherschützer kritisieren, dass große Teile der Überschüsse in Sparten umgelenkt werden, für die nichts ausgeschüttet wird. Außerdem hat der Versicherte keine Garantie, wie hoch die Dividende ausfällt. Er kann jedoch entscheiden, wie die Beträge verwendet werden sollen. Zwischendurch gewährte Überschüsse und Sonderausschüttungen kann der Kunde ansammeln oder die Versicherungssumme damit erhöhen.

Den Schlussüberschuss teilt der Versicherer erst bei Rentenbeginn oder am Ende der Versicherung verbindlich zu.


Der Versicherungsnehmer profitiert von der Überschussbeteiligung

Bei privaten Rentenversicherungen, Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen kann der Versicherungsnehmer von den Überschüssen profitieren. Nach § 153 VVG (Versicherungsvertragsgesetzt) haben die versicherten Peronen einen Anspruch darauf, es sei denn es wurde ein Ausschluss der Überschussbeteilugung vereinbart.

Es ist aber nicht garantiert, ob und welche Überschüsse vom  Versicherungsunternehmen erwirtschaftet werden können. Diese könnten sich  außerdem im Verlauf der Zeit ändern.
Im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es verschiedene Formen der Überschussbeteiligung. Dabei wird zwischen Überschüssen, die vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit  erzielt werden, und Überschüssen, die während der Zeit der Berufsunfähigkeit  anfallen, unterschieden. Überschüsse vor Eintritt der Berufsunfähigkeit  sind fast ausschließlich Risikogewinne - Überschüsse die  während der Berufsunfähigkeit anfallen sind dann Kapitalanlagegewinne.

Die Überschüsse können als
  • Bonusrente
  • Beitragsverrechnung
  • Anlage in Investmentfonds

an die Kunden weitergereicht werden.

Wie Überschüsse gezahlt werden

Mit Beitragsverechnung von Überschüssen profitierenDie Bonusrente ist eine Art Bonussystem. Hier erhöht sich die garantierte Berufsunfähigkeitsrente, abhängig von der Überschussbeteiligung. Von dieser Maßnahme profitieren die Kunden, die berufsunfähig werden und daher auch Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben.

Bei der Beitragsverrechnung erhalten die Kunden eine Gutschrift auf ihren Beitrag für die Versicherung. Dabei werden die Überschussanteile mit dem Bruttobeitrag verrechnet, der kalkuliert wurde. Dadurch ergibt sich, dass versicherte Personen einen geringeren Beitrag zahlen müssen. Hierbei spricht man vom Nettobeitrag. Die zu zahlenden Beiträge können steigen, wenn die Überschüsse sinken.

Eine weitere Möglichkeit ist, die Überschüsse in Investmentfons anzulegen. Im Leistungsfall, bei Ablauf des Vertrags oder im Todesfall wird das Fondsguthaben ausgezahlt.

Je nach Versicherungsunternehmen werden alle oder nur ein Teil der Varianten angeboten. Empfehlenswert ist vor allem die Beitragsverrechnung, da Kunden bereits ab der nächsten Beitragszahlung von einem Überschuss profitieren können.

 




Versicherungsempfehlungen für Sie

Zurück zum Seiteninhalt