Überschussbeteiligung für Erhöhung der Summe
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Zinsüberschüsse und Wiederanlage in der Lebensversicherung

Die Überschussbeteiligung für Erhöhung der Summe wird von den von Lebens- und Rentenversicherungen erzielen Überschüsse gezahlt. Vor allem, weil sie die Beiträge der Kunden Gewinn bringend anlegen (Zinsüberschüsse), und wenn weniger Todesfälle eintreten, als für die Beiträge kalkuliert wurden (Risikoüberschüsse). Meistens heißt es in den Vertragsbedingungen, dass die Gesellschaft mindestens 90 Prozent ihrer Gewinne an die Versicherten ausschüttet - die Frage ist nur, von welchem Gewinn sie dabei ausgeht. Während der Laufzeit des Vertrages kann der Überschuss schwanken. Er kann auch ganz oder teilweise entfallen.
Das Geld des Kunden fließt zum größten Teil in sichere Papiere wie Anleihen, Aktien, Infrastrukturprojekte, Immobilien u.a. Wie erfolgreich die Versicherungsgesellschaft dabei ist, entscheidet mit darüber, wie hoch die Verzinsung für den Versicherungsnehmer wird.
Verbraucherschützer kritisieren, dass große Teile der Überschüsse in Sparten umgelenkt werden, für die nichts ausgeschüttet wird. Außerdem hat der Versicherte keine Garantie, wie hoch die Dividende ausfällt. Er kann jedoch entscheiden, wie die Beträge verwendet werden sollen: Zwischendurch gewährte Überschüsse und Sonderausschüttungen kann der Kunde ansammeln oder die Versicherungssumme damit erhöhen.
Den Schlussüberschuss teilt der Versicherer erst bei Rentenbeginn oder am Ende der Versicherung verbindlich zu.