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Versicherungsfall tritt bei Schaden ein

Der Versicherungsfall tritt bei Schaden ein und könnte sein: Ablauf des Vertrags, Tod des Versicherten, Heirat oder Berufsunfähigkeit.
Es kann auch ein Planungsfehler sein, beispielsweise bei der Architektenhaftpflichtversicherung, ebenso ein Schadensereignis, wie bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, das in den Verkehr bringen eines Produktes, Beispiel die Produkthaftpflichtversicherung, einen Rechtsverstoß, in der Anwalts- und Notarhaftpflichtversicherung, die erstmalige Feststellung des Schadens zum Beispiel in der Umwelthaftpflichtversicherung, oder auch einfach die Schadensmeldung.

Der Versicherungsfall bei eintretenden Ereignissen

Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, verlangt das Versicherungsunternehmen folgende Dokumente:

  • Versicherungsschein
  • Beleg der letzten Beitragszahlung
  • Eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde
  • Ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Arztes bzw. des Hausarztes über den Krankheitsverlauf, der zum Tode geführt hat

Wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt, genügt es, wenn man den Versicherungsschein sowie den Beleg der letzten Beitragszahlung an das Unternehmen schickt.

Ein Versicherungsfall kann so ein Planungsfehler sein, beispielsweise bei der Architektenhaftpflichtversicherung, ebenso ein Schadensereignis, wie bei der Allgemeinen Haftpflichtversicherung, das in Verkehr bringen eines Produktes, Beispiel die Produkthaftpflichtversicherung, ein Rechtsverstoß, in der Anwalts- und Notarhaftpflichtversicherung, die erstmalige Feststellung des Schadens  zum Beispiel die  Umwelthaftpflichtversicherung, oder auch einfach die Schadensmeldung.

 

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