Verletzung-der-Anzeigepflicht bei Anträgen
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Keine Meldung ist verletzung der Anzeigepflicht

Die vorvertragliche Anzeigepflicht umfasst, dass der Versicherte vor dem Abschluss einer Lebensversicherung oder privaten Krankenversicherung ihm bekannte Angaben zu seinem Gesundheitszustand und „besondere Gefahrumstände“ machen muss. Darunter fallen Vorerkrankungen wie Bandscheibenvorfälle und Bluthochdruck, aber auch Rauchen oder risikobehaftete Hobbys. Auf dieser Basis wird die Beitragshöhe berechnet beziehungsweise entscheidet das Versicherungsunternehmen überhaupt, den Versicherten aufzunehmen. Wer hier versucht zu schummeln und etwa Vorerkrankungen unter den Tisch zu um eventuelle Zuschläge zu umgehen kann im Schadenfall Probleme bekommen.
Wird man dann einmal krank und die Lebensversicherung oder die private Krankenversicherung kann es auf einen Verstoß der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückführen, kann es auch Jahre nach Vertragsabschluss sehr unbequeme Konsequenzen bis zum Verlust der Versicherung und Nachzahlungen nach sich ziehen.
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