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Verletzung der Anzeigepflicht bei Anträgen

Hat der Kunde bei Abschluss, Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages einen ihm bekannten Umstand, der für die Übernahme der Gefahr erheblich ist, verschwiegen oder falsch angegeben, so darf das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten - innerhalb eines Monats, nachdem es von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt hat. Die Verletzung der Anzeigepflicht bei Anträgen ist also ein ernstzunehmender Aspekt vor dem Abschluss.

Als erheblich gelten im Zweifel alle Umstände, nach denen die Gesellschaft ausdrücklich gefragt hat.

Keine Meldung ist Verletzung der Anzeigepflicht

Verletzung der Anzeigepflicht bei Versicherungen
Die vorvertragliche Anzeigepflicht umfasst, dass der Versicherte vor dem Abschluss einer Lebensversicherung oder privaten  Krankenversicherung ihm bekannte Angaben zu seinem Gesundheitszustand  und „besondere Gefahrumstände“ machen muss. Darunter fallen Vorerkrankungen wie Bandscheibenvorfälle und Bluthochdruck, aber auch  Rauchen oder risikobehaftete Hobbys. Auf dieser Basis wird die  Beitragshöhe berechnet beziehungsweise entscheidet das Versicherungsunternehmen überhaupt, den Versicherten aufzunehmen. Wer hier versucht zu schummeln und  etwa Vorerkrankungen unter den Tisch zu um  eventuelle Zuschläge zu umgehen kann im Schadenfall Probleme bekommen.

Wird man dann einmal krank  und die Lebensversicherung oder die private Krankenversicherung kann es auf einen Verstoß der  vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückführen, kann es auch Jahre nach  Vertragsabschluss sehr unbequeme Konsequenzen bis zum Verlust der  Versicherung und Nachzahlungen nach sich ziehen.

 

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