Was ist bei einer Veranstaltungsbeantragung zu beachten
Wer die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung beabsichtigt, kann dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Die Behörde prüft, ob durch die Durchführung der geplanten Veranstaltung gegen bestehende gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde und ob im öffentlichen Interesse Ausnahmegenehmigungen von den generellen Bestimmungen erteilt werden können.
Die Einreichung der Unterlagen sollte möglichst spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Die Bearbeitungskosten können 20 EUR - 750 EUR betragen.
Was ist bei einer Veranstaltungsbeantragung zu beachten?
Wie Sie eine öffentliche Veranstaltung beantragen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Anzeige über die geplante Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung
- Lageplan
- Veranstaltungskonzeption
- Ordnereinsatzplan
- Nachweis der Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
- Miet- / Überlassungsvertrag
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmach
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache
- schriftlich per Post
Die Bearbeitung bei den Behörden dauert ca. 4 Wochen