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Überschwemmung in den Versicherungsbedingungen

Eine Überschwemmung ist eine Überflutung von Grund und Boden auf dem Versicherungsgrundstück mit erheblichen Mengen an Oberflächenwasser. Dieses gilt bei Ausuferung von oberirdischen, stehenden oder fließenden, Gewässern.

Überschwemmung - wenn das Wasser ausufert

Auch Witterungsniederschläge durch Starkregen oder der Austritt von Grundwasser auf die Erdoberfläche können eine Überflutung verursachen. Sie finden den Begriff Überschwemmung in den Versicherungsbedingungen und der Leistungsbeschreibung der Gebäudeversicherungen.

Oberflächenwasser in erheblichen Mengen

Die Überschwemmung in der ElementarversicherungGrundsätzlich handelt es sich bei einer Überschwemmung um Wasser das über die Oberfläche hinaustritt und nicht mehr erdgebunden ist. Eine Abgrenzung von Überschwemmung zu Grundwasser stellt das Erfordernis des Austritts von Grundwasser an die Erdoberfläche dar. Eine Überschwemmung ist nicht wenn nur in dem Keller eines Gebäudes Wasser eingedrungen ist.

Das Schadenstiftende Wasser muss sich infolge der Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder von Witterungsniederschlägen auch außerhalb des Gebäudes, nämlich auf dem umgebenden Grund und Boden, auf welchem das Gebäude steht, angesammelt haben.

Eine mittelbare Schadenverursachung durch Überflutung des Versicherungsgrundstücks ist im Versicherungsschutz der Elementarversicherung enthalten.
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