Telefon 03841-620372
DW-VERSICHERUNGSSERVICE
Menü
Direkt zum Seiteninhalt








.

Staatliche Förderungen-Geld vom Staat


Nutzen Sie die Förderung mit der Wohnungsbauprämie und den Vermögenswirksamen Leistungen


Sie erhalten mit mit staatliche Förderungen-Geld vom Staat. Die Förderung hat verschiedene Varianten. Arbeitnehmersparzulage gibt es für das Bausparen mit Vermögenswirksamen Leistungen. Diese erhalten Arbeitnehmer als freiwillige Zahlung von ihrem Arbeitgeber. Sie werden nicht mit auf das Gehaltskonto überwiesen, sondern der Arbeitgeber zahlt sie direkt auf eine zertifizierte Anlageform ein.

Vermögenswirksamen Leistungen gibt es je nach Tarifvertrag in Höhe von bis zu 480 € pro Jahr zusätzlich zum Gehalt. Legen Sie diese auf einem Bausparvertrag an, können Sie jährlich für bis zu 470 € mit 9 % Arbeitnehmersparzulage beantragen.


Neue Wohnungsbauprämie 10%


50,-           Mindestaufwendungen jährlich
35.000 EUR    Brutto Einkommensgrenzen für Alleinstehende (keine Kinder)
70.000 EUR    Brutto Einkommensgrenzen für Ehegatten (keine Kinder)

700 EUR         Höchstaufwendungen für Alleinstehende
1400 EUR       Höchstaufwendungen für Ehegatten
70,00 EUR        Höchstprämie für Alleinstehende
140,00 EUR        Höchstprämie für Ehegatten

10,-           Kleinbeitragsverordnung
10,-           Rückforderungsbetrag bei Wohnungsbauprämie muss mindestens ........... betragen



vermögenswirksame Anlage in einen Bausparvertrag


13,-           Mindestanlagebetrag monatlich
39,-           Mindestanlagebetrag vierteljährlich/jährlich

17.900,-    Brutto Einkommensgrenze für Alleinstehende ( keine Kinder)
35.800,-    Brutto Einkommensgrenze für Ehegatten ( keine Kinder)

400,-         jährlich geförderte Höchstbetrag für dir Anlage in Fonds
                entspricht monatlich 33,33 EUR
470,-         jährlich geförderter Höchstbetrag auf Bausparverträgen
                entspricht monatlich 39,20 EUR

42,30        Arbeitnehmersparzulage

Einkommenssteuergesetz
801,-         Sparer-Freibeträge für Alleinstehende
1602,-       Sparer-Freibeträge für Ehegatten
51,-          Werbungskosten-Pauschbeträge für Einnahmen aus Kapitalvermögen für Alleinstehende

102,-         Werbungskosten-Pauschbeträge für Einnahmen aus Kapitalvermögen für Ehegatten
10,-           kein Zinsabschlag,wenn die Kapitalerträge weniger als ....... betragen

 

Zurück zum Seiteninhalt