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Pferdehalterhaftpflichtversicherung versichert Ihre Pferde

Die Pferdehalterhaftpflicht versichert Schäden an Personen oder Sachen die auf Pferde zurückzuführen sind
Bei der Pferdehalterhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Pferden versichert, und man ist vor den finanziellen Risiken geschützt. Denn bei einem Schaden, den das Pferd einem Dritten zufügt, haften Sie als Halter mit Ihrem gesamten Vermögen. Sie sollten Ihr Pferd privat mit der Haftpflicht versichern um große Kosten im Schadenfall abzufedern.

Die Pferdehalterhaftpflicht versichert Schäden an Personen oder Sachen die auf Pferde zurückzuführen sind

Pferdehalterhaftpflicht versichert Schäden die Ihr Pferd verursacht
Darüber hinaus ist bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist, mitversichert.
Für Pferdehalter gilt eine strenge Gefährdungshaftung: So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadensersatz, wenn ohne eigenes Zutun des Halters, nur durch das Verhalten des Tieres, ein Schaden verursacht wird. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der so genannten Gefährdungshaftung.

Aus diesem Grund müssen Sie als Pferdehalter für einen durch das Pferd verursachten Schaden aufkommen. Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie bestmöglich vor den Folgen derartiger Schäden. Sie ist dringend zu empfehlen,  denn die Schadenersatzansprüche etwa bei einem von ausgerissenen Pferden  verursachten Verkehrsunfall können richtig teuer werden.

Was ist in der Pferdehalterhaftpflicht versichert?

Jeder, der privat ein Pferd hält und reitet sollte eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner versichert werden muss.
Wenn ein neues Pferd hinzukommt und Sie bereits eine Pferdehalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies der Versicherung frühst möglich melden.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.

Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.
Darüber hinaus wehrt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Folgende Risiken sind versicherbar:

  • Mietsachschäden an Gebäuden, Stallungen, Reithallen, Boxen und Pferdeanhängern
  • Forderungsausfalldeckung
  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt in Europa oder sogar weltweit
  • Fremdhütung (nicht gewerbsmäßig)
  • Mitversicherung von Fohlen
  • Schäden durch gewollten oder ungewollten Deck Akt
  • nicht gewerbsmäßige Teilnahme an Turnieren oder Pferderennen
  • Flurschäden
  • Reitbeteiligungen und Fremdreiter-Risiko
  • Kutsch- und Schlittenfahrten

Kostet eine Pferdehaftpflicht für alle Pferde gleich viel?

Günstige Haftpflicht für Hengste und Stuten Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für das erste Pferd zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Pferde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind, bei den meisten Versicherern, vom Beitrag her etwas günstiger.










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Was ist in der Pferdehaftpflicht nicht versichert?
Tierhalter, die Pferde gewerblich nutzen brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Zwar sind die im Gegensatz zum privaten Tierhalter ein bisschen besser gestellt, laut BGB. Doch für Flur- und Deckschäden haften sie ebenfalls.

Wer sein Pferd gegen Bezahlung als Schulpferd verleiht benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Gleiches gilt für Therapiepferde und Pensionspferde.

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird).

Wenn Sie sich gegen zu hohe Tierarztrechnungen schützen möchten empfehlen wir noch den Abschluss einer Pferdekrankenversicherung.
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