Die ordentliche Kündigung von Versicherungen
Vertragskündigung zum vereinbarten Ablauf

Der Vertragsablauf kann von dem im Versicherungsschein genannten Datum abweichen, z.B. wenn während der Vertragslaufzeit eine Vertragsverlängerung mit späterem Ablauftermin ausdrücklich vereinbart wurde. Diese ist in der Regel mit einem Nachtrag dokumentiert
Kündigt der Versicherungsnehmer zu einem früheren Termin, als dem zuletzt vereinbarten Vertragsablauf, oder geht die Kündigung zu spät ein, wird der Versicherer im Regelfall die Kündigung zurückweisen. Der Kunde muss dann grundsätzlich erneut fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
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