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Leitungswasser kann hohen Schaden anrichten

Leitungswasserschaden in der Versicherung


  • den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen
  • mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen
  • Warmwasser oder Dampfheizung
  • Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist

Versicherungsschutz durch Gebäude- oder Hausratversicherung


Leitungswasser kann hohen Schaden anrichten. Die Leitungswasserversicherung, die in der Regel bei der Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen ist, versichert Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus festverlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung entstehen.

Leitungswasser kann erhebliche Schäden anrichten
Versichert sind auch die damit verbundenen Einrichtungen, wenn Badewannen, Waschbecken, Spül- und Waschmaschinen, Spülklosetts, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Wassermesser, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen zerstört oder beschädigt werden. Hierunter fallen auch Schläuche und Kunststoffrohre.

Weiter sind auch Schäden aufgrund von Frosteinwirkung sowie andere Bruchschäden an diesen Sachen, entstehende Kosten der Nebenarbeiten versichert - wie z. B. Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und Bruchschäden an den Zu- und Ableitungen.

Dies gilt mit Einschränkung auch außerhalb des versicherten Gebäudes, jedoch nur an den Zuleitungen der Wasserversorgung und den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung auf dem Versicherungsgrundstück.





 




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