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Leitungswasser - unterschätzte Gefahr in deinem Zuhause

Leitungswasserschaden kann in jedem Zuhause auftreten und ist oft eine unterschätzte Gefahr. Es entsteht, wenn Wasser aus den Zu- oder Ableitungsrohren bestimmungswidrig austritt und Schäden an der Bausubstanz und am Inventar verursacht. Die Kosten für die Reparatur können schnell in die Tausende gehen. Deshalb ist es wichtig, sich über die Risiken von Leitungswasser bewusst zu sein und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden.

Leitungswasserschaden in der Versicherung


  • den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen
  • mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen
  • Warmwasser oder Dampfheizung
  • Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist

Versicherungsschutz durch Gebäude- oder Hausratversicherung

Leitungswasser kann hohen Schaden anrichten. Die Leitungswasserversicherung, die in der Regel bei der Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen ist, versichert Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus festverlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung entstehen.

Leitungswasser kann erhebliche Schäden anrichten
Versichert sind auch die damit verbundenen Einrichtungen, wenn Badewannen, Waschbecken, Spül- und Waschmaschinen, Spülklosetts, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse, Wassermesser, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, Sprinkler- oder Berieselungsanlagen zerstört oder beschädigt werden. Hierunter fallen auch Schläuche und Kunststoffrohre.

Weiter sind auch Schäden aufgrund von Frosteinwirkung sowie andere Bruchschäden an diesen Sachen, entstehende Kosten der Nebenarbeiten versichert - wie z. B. Frostschäden an sanitären Einrichtungen und Leitungswasser führenden Installationen sowie Frost- und Bruchschäden an den Zu- und Ableitungen.

Dies gilt mit Einschränkung auch außerhalb des versicherten Gebäudes, jedoch nur an den Zuleitungen der Wasserversorgung und den Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung auf dem Versicherungsgrundstück.

 

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