Die Grüne Karte für die KFZ-Versicherung
Die Grüne Karte für die KFZ-Versicherung ist ein Nachweis für den Kraftverkehr im Ausland, dass das Fahrzeug auch tatsächlich versichert ist. Die Karte enthält alle wichtigen Informationen, die bei Einreise und der Unfallregulierung notwendig sind. So sind nicht nur die eigenen Daten darauf zu finden, sondern auch ein Ansprechpartner, das sogenannte Regulierungsbüro, an den sich der Geschädigte wenden kann.
Wozu brauche ich die Grüne KFZ-Versicherungskarte
Die Kfz-Grüne Karte in der KFZ-Versicherung musste früher grundsätzlich schon bei der Einreise vorgelegt werden. Wer keine hatte, dem drohten hohe Bußgelder.
Doch ab 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt, was den grünen Nachweis unnötig machte.
In all den Ländern, die das erweiterte Abkommen mit unterzeichnet haben, reicht das Kennzeichen als Versicherungsnachweis völlig aus. Zur Sicherheit sollte man natürlich trotzdem die Grüne Karte noch mit sich führen.
In diesen Ländern benötigen Sie keine Grüne Versicherungskarte
- Andorra
- Benelux-Länder
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland / Lettland / Litauen
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland mit Zypern
- Großbritannien / Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Malta
- Monaco
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz und Liechtenstein
- Slowenien
- Spanien (mit Kanarischen Inseln) / Gibraltar / Portugal
- Tschechische Republik
- Ungarn
Mitführen der grünen Karte in folgenden Ländern Vorschrift
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Mazedonien
- Moldawien
- Serbien
- Montenegro
- Türkei
- Russland
- Ukraine
- Weißrussland
Nicht anerkannt in diesen Ländern
- Kosovo
- Israel
- Iran
- Marokko
- Tunesien
Die grüne Karte in der KFZ-VersicherungWer die Grüne Karte dabei hat, ist auf der sicheren Seite. Zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gibt es allerdings seit 1974 auch ein Kennzeichenabkommen, das heißt, dass das amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis der Haftpflichtversicherung anerkannt wird. Folglich muss die Grüne Karte in allen EU-Ländern sowie auch in Andorra, Monaco, Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein eigentlich nicht mehr mitgeführt werden. Empfohlen wird das Mitführen der Grünen Karte trotzdem für Italienreisende – dort wird mitunter bei einem Unfall trotz Kennzeichenabkommen die Vorlage der Grünen Karte verlangt.
In Ländern außerhalb der EU und des EWR kann es sein, dass die Grüne Karte bei der Einreise vorgezeigt werden muss. So etwa in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, der Ukraine, der Türkei und Weißrussland. Vorsicht: Im Kosovo gilt die Grüne Karte generell nicht, wer dort hinfährt, muss auf jeden Fall eine zusätzliche Versicherung bei der Einreise abschließen.
Egal ob die Grüne Karte mitgeführt werden muss oder nicht: Bei einem Unfall ist sie immer hilfreich. Denn neben ihrer Funktion als Versicherungsbestätigung hält sie viele wichtige Daten und Adressen bereit, die im Schadenfall nützlich sein können – alle Versicherungen aus den Grüne-Karte-Mitgliedstaaten sind nämlich verpflichtet, in jedem Land einen Schadensregulierungs-Beauftragten vorzuweisen.
Ist ein Land auf der Grünen Karte nicht vorhanden oder durchgestrichen, bietet die Autoversicherung dort keinen Schutz. Planen Sie jedoch eine Autoreise in das entsprechende Ausland, können Sie hierfür eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ausmachen, um den Geltungsbereich auf weitere Staaten auszuweiten. Sollte dies bei Ihrer Versicherung nicht möglich sein, können Sie sich die Versicherungsdeckung bei der Einreise direkt an der Grenze kaufen.
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