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Die Grüne Karte für die KFZ-Versicherung

Die Grüne Karte für die KFZ-Versicherung ist ein Nachweis für den Kraftverkehr im Ausland, dass das Fahrzeug auch tatsächlich versichert ist. Die Karte enthält alle wichtigen Informationen, die bei Einreise und der Unfallregulierung notwendig sind. So sind nicht nur die eigenen Daten darauf zu finden, sondern auch ein Ansprechpartner, das sogenannte Regulierungsbüro, an den sich der Geschädigte wenden kann.

Wozu brauche ich die Grüne KFZ-Versicherungskarte

Wozu brauche ich die grüne Versicherungskarte?Die Kfz-Grüne Karte in der KFZ-Versicherung musste früher grundsätzlich schon bei der Einreise vorgelegt werden. Wer keine hatte, dem drohten hohe Bußgelder.

Doch ab 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt, was den grünen Nachweis unnötig machte.

In all den Ländern, die das erweiterte Abkommen mit unterzeichnet haben, reicht das Kennzeichen als Versicherungsnachweis völlig aus. Zur Sicherheit sollte man natürlich trotzdem die Grüne Karte noch mit sich führen.

In diesen Ländern benötigen Sie keine Grüne Versicherungskarte


  • Andorra
  • Benelux-Länder
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland / Lettland / Litauen
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland mit Zypern
  • Großbritannien / Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Malta
  • Monaco
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz und Liechtenstein
  • Slowenien
  • Spanien (mit Kanarischen Inseln) / Gibraltar / Portugal
  • Tschechische Republik
  • Ungarn

Mitführen der grünen Karte in folgenden Ländern Vorschrift


  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Serbien
  • Montenegro
  • Türkei
  • Russland
  • Ukraine
  • Weißrussland

 

Nicht anerkannt in diesen Ländern

  • Kosovo
  • Israel
  • Iran
  • Marokko
  • Tunesien
Die grüne Karte in der KFZ-VersicherungStaaten des Europäischen  Wirtschaftsraumes Wer die Grüne Karte dabei hat, ist auf der sicheren Seite. Zwischen den Staaten des Europäischen  Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gibt es allerdings seit 1974  auch ein Kennzeichenabkommen, das heißt, dass das amtliche Kfz-Kennzeichen  als Nachweis der Haftpflichtversicherung anerkannt wird. Folglich muss  die Grüne Karte in allen EU-Ländern sowie auch in Andorra, Monaco,  Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein eigentlich nicht mehr  mitgeführt werden. Empfohlen wird das Mitführen der Grünen Karte  trotzdem für Italienreisende – dort wird mitunter bei einem Unfall trotz Kennzeichenabkommen die Vorlage der Grünen Karte verlangt.

In Ländern außerhalb der EU und des EWR kann es  sein, dass die Grüne Karte bei der Einreise vorgezeigt werden muss. So etwa in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien,  Montenegro, der Ukraine, der Türkei und Weißrussland. Vorsicht: Im Kosovo gilt die Grüne Karte generell nicht, wer dort hinfährt, muss auf  jeden Fall eine zusätzliche Versicherung bei der Einreise abschließen.

Egal ob die Grüne Karte mitgeführt werden muss oder nicht: Bei einem Unfall ist sie immer hilfreich. Denn neben ihrer  Funktion als Versicherungsbestätigung hält sie viele wichtige Daten und  Adressen bereit, die im Schadenfall nützlich sein können – alle Versicherungen aus den Grüne-Karte-Mitgliedstaaten sind nämlich verpflichtet, in jedem Land einen Schadensregulierungs-Beauftragten vorzuweisen.

Ist ein Land auf der Grünen Karte nicht vorhanden oder durchgestrichen, bietet die Autoversicherung dort keinen Schutz. Planen Sie jedoch eine Autoreise in das entsprechende Ausland,  können Sie hierfür eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ausmachen, um den  Geltungsbereich auf weitere Staaten auszuweiten. Sollte dies bei Ihrer  Versicherung nicht möglich sein, können Sie sich die  Versicherungsdeckung bei der Einreise direkt an der Grenze kaufen.
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