Die Grüne Karte in der KFZ-Versicherung
Wozu brauche ich die Grüne KFZ-Versicherungskarte
Die Grüne Karte in der KFZ-Versicherung ist ein Nachweis für den Kraftverkehr im Ausland, dass das Fahrzeug auch tatsächlich versichert ist. Die Karte enthält alle wichtigen Informationen, die bei Einreise und der Unfallregulierung notwendig sind. So sind nicht nur die eigenen Daten darauf zu finden, sondern auch ein Ansprechpartner, das sogenannte Regulierungsbüro, an den sich der Geschädigte wenden kann.
Die Kfz-Grüne Karte in der KFZ-Versicherung musste früher grundsätzlich schon bei der Einreise vorgelegt werden. Wer keine hatte, dem drohten hohe Bußgelder. Doch ab 1974 wurde ein erweitertes Kennzeichenabkommen eingeführt, was den grünen Nachweis unnötig machte. In all den Ländern, die das erweiterte Abkommen mit unterzeichnet haben, reicht das Kennzeichen als Versicherungsnachweis völlig aus. Zur Sicherheit sollte man natürlich trotzdem die Grüne Karte noch mit sich führen.
In diesen Ländern benötigen Sie keine Grüne Versicherungskarte
- Andorra
- Benelux-Länder
- Bulgarien
- Dänemark
- Estland / Lettland / Litauen
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland mit Zypern
- Großbritannien / Irland
- Island
- Italien
- Kroatien
- Malta
- Monaco
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Rumänien
- Schweden
- Schweiz und Liechtenstein
- Slowenien
- Spanien (mit Kanarischen Inseln) / Gibraltar / Portugal
- Tschechische Republik
- Ungarn
Mitführen der grünen Karte in folgenden Ländern Vorschrift
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Mazedonien
- Moldawien
- Serbien
- Montenegro
- Türkei
- Russland
- Ukraine
- Weißrussland
Nicht anerkannt in diesen Ländern
- Kosovo
- Israel
- Iran
- Marokko
- Tunesien

In Ländern außerhalb der EU und des EWR kann es sein, dass die Grüne Karte bei der Einreise vorgezeigt werden muss. So etwa in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Serbien, Montenegro, der Ukraine, der Türkei und Weißrussland. Vorsicht: Im Kosovo gilt die Grüne Karte generell nicht, wer dort hinfährt, muss auf jeden Fall eine zusätzliche Versicherung bei der Einreise abschließen.
Egal ob die Grüne Karte mitgeführt werden muss oder nicht: Bei einem Unfall ist sie immer hilfreich. Denn neben ihrer Funktion als Versicherungsbestätigung hält sie viele wichtige Daten und Adressen bereit, die im Schadenfall nützlich sein können – alle Versicherungen aus den Grüne-Karte-Mitgliedstaaten sind nämlich verpflichtet, in jedem Land einen Schadensregulierungs-Beauftragten vorzuweisen.
Ist ein Land auf der Grünen Karte nicht vorhanden oder durchgestrichen, bietet die Autoversicherung dort keinen Schutz. Planen Sie jedoch eine Autoreise in das entsprechende Ausland,
können Sie hierfür eine gesonderte Vereinbarung mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ausmachen, um den
Geltungsbereich auf weitere Staaten auszuweiten. Sollte dies bei Ihrer
Versicherung nicht möglich sein, können Sie sich die
Versicherungsdeckung bei der Einreise direkt an der Grenze kaufen.
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