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Die Explosion gehört zu den versicherbaren Schäden

Die Explosion gehört zu den versicherbaren Schäden. Eine Explosion ist eine sehr schnelle Verbrennung, die eine Temperatur- oder Druckerhöhung oder beides gleichzeitig bewirkt.
Nach der Ausbreitungsgeschwindigkeit und Druckerhöhung unterscheidet man zwischen Verpuffung, Deflagration und Detonation.

Was man unter einer Explosion versteht

Allgemein versteht man unter einer Explosion eine schnell ablaufende chemische Reaktion mit Lichterscheinung, bei der große Gas- und Wärmemengen freigesetzt werden. Durch das schlagartige Freisetzen von Wärmeenergie entsteht eine Druckwelle. Hinsichtlich ihrer Ursache kann man sie in chemische und physikalische Explosionen einteilen.

Den Schaden durch Explosion versichern

Schaden durch Explosion versichernBei einer Explosion kann es  auch in der weiteren Umgebung zu ganz erheblichen Schäden  kommen. Denn die zugehörige Druckwelle ist für sich bereits in der Lage, nicht nur Fenster einzudrücken, sondern auch das dahinter befindliche Mobiliar schwer zu beschädigen.

Werden durch die Explosion scharfkantige oder schwere Gegenstände herumgeschleudert, ist der Schaden in der Regel immens. Bei den meisten Hausratsversicherungen gehören Explosionsschäden zu den versicherten Schadensarten. Allerdings gibt es hier einige wichtige Ausnahmen, die unbedingt beachtet werden sollten.

Explosionen, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Versicherten herbeigeführt wurden, sind in der Regel nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes. Dies gilt auch für Explosionen, die als direkte Folge einer Kriegshandlung entstehen.

Explosionsschaden in der Hausratversicherung

Sowohl technisch als auch aus Sicht der Hausratsversicherung wird zwischen einer Explosion und einer Implosion unterschieden. Eine Implosion geschieht immer dann, wenn ein abgeschlossener Körper mit Unterdruck kollabiert. Zwar werden hier alle Teile zunächst ins Innere gezogen, danach aber weitergeschleudert. Deswegen ist die Zerstörungskraft einer Implosion nicht geringer als bei einer Explosion.

Auch wenn der heutzutage nur noch wenig verbreitete Röhrenmonitor als klassisches Beispiel für die Implosion gilt, droht diese Gefahr auch bei Ventilen in Versorgungsleitungen. Im Gegensatz zu Explosionen sind Implosionen durch die meisten Hausratsversicherungen nicht abgesichert. Hier ist ein Zusatz zur Versicherung ratsam.

Versicherungsschutz sollte auch für Campingfahrzeuge, Wohnwagen und Gartenhäuser bestehen in denen mit Gas gekocht oder geheizt wird.


 

Körperliche Schäden an Menschen sollten mitversichert sein
Explosionsschäden gehören zu den versicherbaren Schäden. Wenn es zu einer Explosion kommt, können die Kosten für den entstandenen Schaden hoch sein. Nicht nur Gebäude und Sachen können betroffen sein, sondern auch Menschen können körperlich verletzt werden. In solchen Fällen ist es wichtig, dass man eine passende Versicherung hat, die die Kosten deckt und für den entstandenen Schaden aufkommt. Bei Versicherungen gehören Explosionsschäden zu den versicherten Schadensarten, sodass man sich im Falle einer Explosion finanziell abgesichert fühlen kann.
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