Telefon 03841-620372
DW-VERSICHERUNGSSERVICE
Menü
Direkt zum Seiteninhalt

Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Schutz

Wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, auszuüben, gilt als vollständig berufsunfähig.

Als teilweise  berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer, aber nur in einem bestimmten Maße eingeschränkt ist. Wer mindestens sechs Monate lang ununterbrochen als ganz oder teilweise berufsunfähig eingestuft wurde, gilt auf  Dauer als berufsunfähig.

Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist ein wichtiger Versicherungsschutz und schützt für den Fall, dass der Versicherte während der Dauer des Vertrages vollständig oder teilweise  berufsunfähig wird. Sie zahlt grundsätzlich erst ab dem 15., bei Männern  längstens bis zum 65., bei Frauen bis zum 60. Lebensjahr.

Bei Zusatzverträgen zu Lebensversicherungen beträgt die jährliche Barrente höchstens 24 Prozent der Versicherungssumme, bei Rentenversicherungen höchstens 100 Prozent der Rente. Frauen und  Versicherte mit besonders gefährdeten Berufen zahlen regelmäßig einen Risikozuschlag in Höhe von 50 Prozent des Normalbeitrages.

 

Zurück zum Seiteninhalt