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Rechtskosten in Zivilverfahren

Rechtskosten in Zivilverfahren können teuer werden. Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt. Das gilt auch für Strafverfahren und Bußgeldsachen.

Kosten eines verlorenen Prozesses für den eigenen oder  gegnerischer Anwalt und Gerichtsgebühren

Anwaltskosten in Streitfällen
Die Rechtskosten entstehen im Rahmen der Tätigkeit der Gerichte in einem Gerichtsverfahren. Gerichtskosten fallen in einem Zivilrechtsstreit erstmalig an, wenn die Gerichte erstmalig tätig werden.Die Rechtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen.

Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des  Gerichtskostengesetzes (GKG) und dort näher in der sog. „Anlage 1“ zum  GKG, der Kostenordnung (KostO) und diverser Nebengesetze erhoben.
Als gerichtliche Auslagen bezeichnet man Aufwendungen, die dem  Gericht im Einzelfall entstehen können. Dazu können beispielsweise die  Kosten für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach dem  Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), Beförderungskosten,  Post- und Telekommunikationskosten oder die sog. „Dokumentenpauschale“ gehören.

Zeugen werden grundsätzlich nach ihrem Verdienstausfall  entschädigt. Ihre Anreise wird erstattet. Die Kosten für einen Gutachter richten sich nach einem im JVEG festgelegten Stundensatz.
Die Höhe der Gerichtsgebühren in Zivilstreitverfahren aber auch vor anderen Gerichten ist vom angesetzten Streitwert abhängig.
Streitwert bis
300,00 € 23,00 €
600,00 € 23,00 €
900,00 € 23,00 €
1.200,00 € 27,50 €
1.500,00 € 32,50 €
2.000,00 € 36,50 €
2.500,00 € 40,50 €
3.000,00 € 44,50 €
3.500,00 € 48,50 €
4.000,00 € 52,50 €
4.500,00 € 56,50 €
5.000,00 € 60,50 €
6.000,00 € 68,00 €
7.000,00 € 75,50 €
8.000,00 € 83,00 €
9.000,00 € 90,50 €
10.000,00 € 98,00 €
13.000,00 € 109,50 €
16.000,00 € 121,00 €
Streitwert bis
19.000,00 € 132,50 €
22.000,00 € 144,00 €
25.000,00 € 155,50 €
30.000,00 € 170,00 €
35.000,00 € 184,50 €
40.000,00 € 199,00 €
45.000,00 € 213,50 €
50.000,00 € 228,00 €
65.000,00 € 278,00 €
80.000,00 € 328,00 €
95.000,00 € 378,00 €
110.000,00 € 428,00 €
125.000,00 € 478,00 €
140.000,00 € 528,00 €
155.000,00 € 578,00 €
170.000,00 € 628,00 €
185.000,00 € 678,00 €
200.000,00 € 728,00 €
230.000,00 € 803,00 €
Streitwert bis
260.000,00 € 878,00 €
290.000,00 € 953,00 €
320.000,00 € 1.028,00 €
350.000,00 € 1.103,00 €
380.000,00 € 1.178,00 €
410.000,00 € 1.253,00 €
440.000,00 € 1.328,00 €
470.000,00 € 1.403,00 €
500.000,00 € 1.478,00 €
550.000,00 € 1.553,00 €
600.000,00 € 1.628,00 €
650.000,00 € 1.703,00 €
700.000,00 € 1.778,00 €
750.000,00 € 1.853,00 €
800.000,00 € 1.928,00 €
850.000,00 € 2.003,00 €
900.000,00 € 2.078,00 €
950.000,00 € 2.153,00 €
1.000.000,00 € 2.228,00 €

Mit einer Rechtsschutzversicherung Kosten absichern

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird auch Ihre Versicherung vor  der Erteilung der Deckungszusage nach dem voraussichtlichen Streitwert  fragen. Voraussichtlich bedeutet: Der Streitwert kann sich bis  zur endgültigen Erledigung der Sache zum Beispiel durch neu  hinzukommende Forderungen ändern und muss dann neu berechnet werden. Erhöht  sich der Streitwert nachträglich, kann sich wiederum das Anwaltshonorar  erhöhen.

Änderungen des Streitwerts wirken sich natürlich auch auf die  anfallenden Gerichtsgebühren aus. Haben Sie Vorschüsse aufgrund eines zu  hohen Streitwerts geleistet, können Sie nach Abschluss des Verfahrens  mit einer Erstattung rechnen. Erhöht das Gericht den Streitwert, kann  eine Nachforderung der Gerichtskasse ergehen.
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