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Hausmeisterhaftpflicht-Versicherung für Hausmeisterbetriebe

Die Hausmeisterhaftpflichtversicherung ist für einen Hausmeisterbetrieb sehr zu empfehlen. Die umfangreiche Tätigkeit eines Hausmeisters birgt umfangreiche Risiken. Mit einer Haftpflichtversicherung für den selbständigen Hausmeister kann er sich einfach auf das Wesentliche konzentrieren und die haftbaren Risiken minimieren. Für alle Schäden, die während der Hausmeistertätigkeit Dritten zugefügt werden, ist der Hausmeister als selbständiger Unternehmer haftbar. Das können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein.

Haftpflichtversicherung für selbständige Hausmeister

Die Tätigkeit des Hausmeisters reicht von der Gartenpflege über den Winterdienst bis zu  kleineren Reparaturen. Mancher Hausmeister führt auch Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten durch und nimmt bei ausziehenden Mietern die Wohnung ab und die Schlüssel entgegen. Auch muss er sich die Klagen der Mieter anhören und ist manchmal der "Prellbock" zwischen den Mietern und der Hausverwaltung. Ein Job der Stress verursachen kann und es können dann auch schnell Fehler gemacht werden. Der Hausmeister braucht eine Betriebshaftpflicht. Im Schadenfall hilft dann die Hausmeisterhaftpflicht-Versicherung für Hausmeisterbetriebe.

Schutz durch Hausmeister-Haftpflichtversicherung


Hausmeister haben es nicht leicht. Jeden Tag gibt es neue Herausforderungen in seinem geschäftlichen Umfeld. Egal ob er eine Wohnanlage oder einzelne Mietobjekte betreut, überall lauern auch Gefahren. Der Hausmeister hat einen verantwortungsvollen Job. Wenn er beispielsweise im Winter nicht rechtzeitig gestreut hat und es verletzt sich eine Person, wird der Hausmeister verantwortlich gemacht.

Ohne Versicherungsschutz wird es ziemlich eng. Denn es kann dann Schmerzensgeld oder gar eine Forderung auf Rentenzahlung an den Hausmeister gestellt werden.
Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Schutz mit der Versicherung für den Hausmeister.


Haftpflichtversicherung für den Hausmeister


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Leistungen

Zusätzlich Versicherungsschutz in der Hausmeisterhaftpflichtversicherung


  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden (Selbstbeteiligung an jedem Schaden (SB) 20 %, mindestens 100 EUR, höchstens 1.000 EUR)
  • Ansprüche gesetzlicher Vertreter des Versicherungsnehmers gegen den Versicherungsnehmer
  • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander bei Sachschäden ab 50 EUR Arbeiten auf fremden Grundstücken
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung bis 50.000 EUR Baukosten
  • Be- und Entladeschäden an Landfahrzeugen, Wasserfahrzeugen und Containern (SB: 20 %, mindestens 100 EUR, höchstens 1.000 EUR)
  • Bearbeitungsschäden (SB: 20 %, mindestens 100 EUR, höchstens 1.000 EUR) Besucher- und Belegschaftshabe bei Abhandenkommen von Sachen (SB: 20 %, mindestens 100 EUR, höchstens 1.000 EUR)
  • Betrieb von Reklameeinrichtungen
  • Betrieb von Sozialeinrichtungen für Mitarbeiter


  • Eigentum, Miete, Pacht von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten, die ausschließlich für den versicherten Betrieb oder Wohnzwecke des Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden
  • Energiemehrkosten
  • Kosten für Schiedsgerichtsvereinbarungen
  • Medienverluste
  • Nachbesserungsnebenkosten (Erfüllungsnebenschäden)
  • Not- und Sonntagsdienste
  • Sachschäden an gemieteten Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Lei­tungswasser und durch Abwasser
  • Sachschäden an gemieteten Räumen in Gebäuden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen
  • Schäden durch elektronischen Datenaustausch/Internetnutzung
  • selbst fahrende, nicht versicherungspflichtige, nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen
  • Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften


  • Umweltschäden durch Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung und Wartung von Umwelt-Anlagen, sofern der Versicherungsnehmer nicht selbst Inhaber der Anlagen ist, im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung, das so genannte Umwelthaftpflicht-Regress-Risiko (SB 10höchstens 2.500 EUR)Umweltschäden im Rahmen der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung einschl. Klein­gebinde bis 60 I/kg Einzeffassungsvermögen oder 500 I/kg Gesamtfassungsvermö­gen (SB: 10%, höchstens 2.500 EUR)
  • Veranstaltung von Betriebsfeiern, Betriebsausflügen und Betriebsbesichtigungen - Verlust fremder Schlüssel und Codekarten (SB: 20 %, mindestens 150 EUR)
  • Vermietung von Grundstücken und Gebäuden bis zu einem Bruttojahresmietwert von 25.000 EUR
  • Vermögensschäden, auch aus der Verletzung des Bundesdatenschutzgesetzes (SB: 20 %, mindestens 100 EUR, höchstens 1.000 EUR)
  • versehentlich nicht gemeldete neue Risiken
  • vertraglich übernommene Haftung
  • Vorsorge-Versicherung bis zur Hälfte der vereinbarten Versicherungssummen Winterdienst (Schneebeseitigung,Streuen)

Neugründerrabatt für Hausmeisterhaftpflicht-Versicherung

Versicherungsschutz für Hausmeister

Für Betriebsneugründungen in den letzten 6 Monaten – ab Versicherungsbeginn gerechnet – (ausgenommen ist die Privathaftpflichtversicherung) wird in der Hausmeister-Haftpflichtversicherung folgender Rabatt gewährt:
40 % im ersten Jahr, 25 % im zweiten Jahr, 10 % im dritten Jahr Ab dem vierten Versicherungsjahr ist der volle Beitrag zu zahlen.


 

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