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Fondsgebundene Lebensversicherung mit Fonds

Lebensversicherung legt Beiträge in Fonds an


Die Beiträge der Lebensversicherung werden in einem Fonds angelegt. Die Höhe des Auszahlungsbetrages hängt daher in einem bestimmten Maße von der Wertentwicklung des Fonds ab. Die fondsgebundene Lebensversicherung mit Fonds verspricht langfristig lukrative Gewinne.

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine besondere Form der Versicherung  auf den Todes- und Erlebensfall der versicherten Person. Die fondsgebundene Lebensversicherung (FLV) ähnelt in ihrer Gestaltung stark  einer Kapitallebensversicherung (KLV). Von dieser unterscheidet sie sich aber durch ihre Anlagepolitik, deren Schwerpunkt über die durch das Versicherungsaufsichtsgesetz  (VAG) sonst gesetzten Grenzen bei Anlagen in Investmentfonds liegt. Aus  diesem Grunde wird die FLV oftmals auch als "Kombination aus KLV und  Fondsanlage" betrachtet.

Vorteile Lebensversicherung mit FondsBei einer FLV fließen die Beiträge ("Prämien") in ein Fondsdepot, das wiederum aus einem oder mehreren Investmentfonds mit verschiedenen Risikopotenzialen besteht. Der Versicherungsnehmer hat i. d. R. die Möglichkeit, nach seiner Risikobereitschaft zwischen verschiedenen Fonds zu wählen.

Die Fondsanteile werden gesondert innerhalb einer selbstständigen Abteilung des Deckungsstockes,  dem Anlagestock, geführt. Die Erträge des Anlagestockes wie z. B. Dividenden, Kursgewinne und Zinsen verbleiben im Anlagestock und bewirken einen Zinzeszinseffekt der Anlage ("Thesaurierung").

Die Versicherungsleistung besteht entweder aus dem Deckungskapital  beim Tod der versicherten Person oder der vereinbarten Todesfallsumme. Beim Vertragsende wird das durch die Kursentwicklung der Fonds angesammelte Kapital an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Generell gilt, dass die Chancen und Risiken einer Anlage in einer FLV gegenüber einer KLV deutlich höher sind.

Vorteile eine fondsgebundenen Lebensversicherung gegenüber der Kapitallebensversicherung


  • Flexibilität der Anlage;
  • Kostentransparenz;
  • Taggenaue Wertermittlung durch Veröffentlichung der Rücknahmepreise der zugrunde liegenden Fonds;
  • Wiederholte Teilauszahlungen sind problemlos möglich

Vorteile einer FLV gegenüber der reinen Fondsanlage sind unter anderem:
  • Kombination mit einer Todesfallleistung
  • Steuerfreiheit der Erträge aus einer FLV bei einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren
  • Wegfall des Ausgabeaufschlages.

Wie  bei der KLV bleiben bei der FLV Zinsen und Erträge der Fondsanteile nur  dann steuerfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (§ 20  EStG):
  • Mindestlaufzeit von zwölf Jahren;
  • Mindestbeitragszahlungsdauer von fünf Jahren (auch fünf Jahresbeiträge);
  • Anfängliche Mindesttodesfallleistung von 60 % der gesamten Beitragssumme bis zum Vertragsende.


Im  Unterschied zur KLV sind die Beiträge zur FLV aber nicht zum  Sonderausgabenabzug zugelassen. Eine garantierte Versicherungsleistung  wie bei den KLV gibt es bei der FLV wegen der Wertschwankungen der Fonds  ebenfalls nicht.

Die Ablaufleistung bei dieser Vertragsart ist  von der Wertentwicklung der gewählten Fonds abhängig. Um eine mögliche  schlechte Kursentwicklung am Vertragsende abzumildern, sind die Verträge  von vornherein sehr langfristig - meistens bis zum 75. Lebensjahr der  versicherten Person - kalkuliert, oder der Versicherungsnehmer kann den  Vertrag mehrere Jahre nach dem ursprünglich vereinbarten Vertragsende  beitragsfrei weiterführen und auf eine Kurserholung hoffen.

 

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