Einlösungsbeitrag ist der Erstbeitrag für die Versicherung
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Der Erstbeitrag ist der Einlösungsbeitrag

Erst wenn er in Händen des Unternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnittes zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.
In den Versicherungsbedingungen steht dann z.B. " ist die erste Versicherungsprämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, so sind wir nicht zur Erbringung der Versicherungsleistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung der Erstprämie nicht zu vertreten.
Ist die Zahlung der Erstprämie durch Lastschrifteinzug vereinbart und kann der Lastschrifteinzug von uns bei Fälligkeit der Erstprämie erfolgreich durchgeführt werden, besteht ab dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn Versicherungsschutz"