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Betriebshaftpflichtversicherung für kleinere und mittlere Betriebe

Die Betriebshaftpflichtversicherung für kleinere und mittlere Betriebe bewahrt Sie vor Haftungsansprüchen aus den gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Versicherungsschutz kann, je nach betrieblicher Situation, noch erweitert werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Für diesen Personenkreis besteht in der Regel eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.

Für Gewerbebetriebe - die Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert alle Personen, die den entsprechenden Betrieb leiten sowie alle Mitarbeiter während der Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit. Zu den Versicherungsleistungen zählen keine Ansprüche, die an Mitarbeiter oder Mitversicherte gestellt werden.

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden verursachen, dann stellt die eigene Betriebshaftpflicht den versicherten Betrieb von sämtlichen  gestellten Schadensersatzforderungen frei. Eine Definition über den Umfang der Leistungen gibt es nicht. Es gibt jedoch definierte Empfehlungen von Experten. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung sollte mit der entsprechenden Versicherungssumme in folgenden Schadensfällen enthalten sein:




  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Der eigene Versicherer stellt den Versicherten immer dann frei, wenn  Ansprüche gegen das Unternehmen einschließlich der Mitarbeiter bestehen  sollten.


Angebot für Ihre Betriebshaftpflicht



 

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