Betriebshaftpflichtversicherung für kleinere und mittlere Betriebe
Die Betriebshaftpflichtversicherung für kleinere und mittlere Betriebe bewahrt Sie vor Haftungsansprüchen aus den gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Der Versicherungsschutz kann, je nach betrieblicher Situation, noch erweitert werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab und gehört zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen. Für diesen Personenkreis besteht in der Regel eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge.
Für Gewerbebetriebe - die Betriebshaftpflichtversicherung

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden verursachen, dann stellt die eigene Betriebshaftpflicht den versicherten Betrieb von sämtlichen gestellten Schadensersatzforderungen frei. Eine Definition über den Umfang der Leistungen gibt es nicht. Es gibt jedoch definierte Empfehlungen von Experten. Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung sollte mit der entsprechenden Versicherungssumme in folgenden Schadensfällen enthalten sein:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Der eigene Versicherer stellt den Versicherten immer dann frei, wenn Ansprüche gegen das Unternehmen einschließlich der Mitarbeiter bestehen sollten.
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