Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Schutz
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauernd außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit, die seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, auszuüben, gilt als vollständig berufsunfähig.
Als teilweise berufsunfähig wird eingestuft, wer voraussichtlich auf Dauer, aber nur in einem bestimmten Maße eingeschränkt ist. Wer mindestens sechs Monate lang ununterbrochen als ganz oder teilweise berufsunfähig eingestuft wurde, gilt auf Dauer als berufsunfähig.
Die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist ein wichtiger Versicherungsschutz und schützt für den Fall, dass der Versicherte während der Dauer des Vertrages vollständig oder teilweise berufsunfähig wird. Sie zahlt grundsätzlich erst ab dem 15., bei Männern längstens bis zum 65., bei Frauen bis zum 60. Lebensjahr.
Bei Zusatzverträgen zu Lebensversicherungen beträgt die jährliche Barrente höchstens 24 Prozent der Versicherungssumme, bei Rentenversicherungen höchstens 100 Prozent der Rente. Frauen und Versicherte mit besonders gefährdeten Berufen zahlen regelmäßig einen Risikozuschlag in Höhe von 50 Prozent des Normalbeitrages.