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Allgemeine Bauvorschriften für Wochenendhäuser

Ein Wochenendhaus ist in der Regel in der freien Natur auf einem eigenen oder gepachteten Grundstück errichtet worden. Allgemeine Bauvorschriften für Wochenendhäuser sind genauso wichtig wie für ständig bewohnte Objekte. Das Wochenendgebäude zählt nach den Regelungen des Baugesetzbuches (§ 35 Absatz 1) nicht zu den privilegierten Bauvorhaben (wie dies beispielsweise für landwirtschaftliche Gebäude oder Windkraftanlagen gilt).

Was alles bei Bau und Nutzung des Wochenendgebäudes zu beachten ist

Bauvorschriften Wochenendhaus
Sofern ein solches Wochenendhaus nicht über einen Bestandsschutz verfügt (also vor Inkrafttreten entsprechender Landschafts- und Naturschutzgesetze legal errichtet worden ist), ist es im Außenbereich damit baurechtlich nicht zulässig.

Fällt das im Außenbereich liegende, einst legal errichtete Wochenendhaus beispielsweise einem Brandereignis zum Opfer, geht damit in der Regel auch der Bestandsschutz verloren; ein Wiederaufbau ist meist nicht mehr gestattet.

Nachträgliche Anbauten und Erweiterungen sind bei solchen Wochenendobjekten in jedem Falle unzulässig. Umbauarbeiten können auch zum Verlust des Bestandschutzes führen.

Bau eines Wochenendhauses und die Bauvorschriften

Soll ein Wochenendhaus im Außenbereich errichtet werden, muss für das Baugebiet ein Bebauungsplan beschlossen und genehmigt werden, zudem ist die Erschließung sicherzustellen (verbunden mit der Beitragspflicht für die anfallenden Erschließungskosten). Es gelten die Allgemeinen Bauvorschriften für die Wochenendhäuser. Grundlage hierfür ist § 10 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). In diesem Bebauungsplan muss das Wochenendhausgebiet als Sondergebiet ausgewiesen sein, welches ausschließlich der Erholung dient.

Vereinzelt werden für Wochenendhausgebiete auch Grünordnungspläne oder Landschaftspläne als Bestandteil des Bebauungsplanes aufgestellt. Es ist jedoch nicht möglich, per Bebauungsplan ein Wochenendhausgebiet in einem Natur- und Landschaftsschutzterritorium auszuweisen, solche Gebiete sind daher für diese Nutzung tabu.


Nicht ständig genutztes Wochenendgebäude braucht Baugenehmigung

Baugenehmigung laut BebauungsplanBei Vorhandensein eines Bebauungsplans muss für jedes Wochenendgebäude eine Baugenehmigung beantragt und erteilt werden. Nur für den Fall, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt und nach Landesbauordnung eine Freistellung möglich ist, kann dann bei Einhaltung aller Vorgaben und Regelungen des Bebauungsplans auf ein gesondertes Baugenehmigungsverfahren verzichtet werden.

Dabei sind die sonst üblichen Anforderungen beispielsweise zu den Abstandsflächen oder die Ausnutzung einzuhalten (d. h. die Begrenzung der Größe des Gebäudes, wobei hier im Gegensatz zu Wohngebieten nicht auf die Grundflächenzahl abgestellt, sondern eine absolute Größe angegeben wird, z. B. Grundfläche des Wochenendhauses maximal 60 m²).

In der Regel sind nach § 20 Abs. 1 Baunutzungsverordnung dringent auch Vorgaben zur Begrenzung der Gebäudehöhe zu beachten, um dadurch zu verhindern, dass zu hohe Gebäude das Landschaftsbild zu nachteilig beeinflussen oder prägen.


 

Umbau und Modernisierung
Wenn Sie Ihr Wochenendhaus sanieren, modernisieren oder umbauen möchten brauchen Sie, je nach Art und Umfang der Baumaßnahme, eine Genehmigung der Baubehörde. Sie sollten sich unbedingt vor Beginn der Maßnahme um die Genehmigung kümmern. Es besteht sonst die Gefahr das sie eine Ordnungswidrigkeit begehen und Strafgelder zahlen müssen. Der Rückbau der Modernisierung könnte gefordert werden.

Unter Modernisierung werden bauliche Maßnahmen verstanden:

  • die den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
  • und nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken


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