Die Ärztliche Untersuchung bei hohen Versicherungssummen
Die Ärztliche Untersuchung bei hohen Versicherungssummen sind bei Vertragsabschluss in der Regel erst ab einer Summe von 125.000 EUR oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Grundsätzlich werden die Rechte und Pflichten im Versicherungsvertrag mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungs-Vertrags-Gesetz geregelt.
Untersuchungen bei Abschluss höherer Versicherungssummen in der Lebensversicherungen
Die Versicherung kann demnach eine bestimmte ärztliche Untersuchung von Ihnen bei bestimmten Ärzten verlangen, wenn dies so rechtsgültig vereinbart ist. Diese Untersuchungen müssen medizinisch veranlasst sein, nach den Regeln der ärztlichen Kunst ausgeführt werden und auch die Person des Arztes muss gewissen Anforderungen entsprechen. Hierbei spielt auch die Verfügbarkeit und Möglichkeit von anerkannten Untersuchungsmethoden und Geräten eine Rolle.
Rechte des Versicherungsnehmers auf eine bestimmte Untersuchungsmethode und Qualifikation des untersuchenden Arztes, wie z.B. der Hausarzt, im Rahmen der von der Versicherung verlangten Untersuchung ergeben sich für den Versicherungsnehmer hieraus nicht. Geregelt wird ein Recht der Versicherung, nicht umgekehrt ein Recht des Versicherungsnehmers.
Den Hausarzt angeben
Rechte des Versicherungsnehmers auf eine bestimmte Untersuchungsmethode und Qualifikation des untersuchenden Arztes, wie z.B. der Hausarzt, im Rahmen der von der Versicherung verlangten Untersuchung ergeben sich für den Versicherungsnehmer hieraus nicht. Geregelt wird ein Recht der Versicherung, nicht umgekehrt ein Recht des Versicherungsnehmers.
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