Der Neuwert bei der Versicherung
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Berechnung Neuwert bei Versicherungen
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Hausratversicherung
Beim Neuwert In der Hausratversicherung wird vom Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ausgegangen.
Das bedeutet, das für ein zerstörtes Gerät oder eine unwiderruflich verlorene Sache der Wert ersetzt wird der zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gerätes erforderlich ist. Das ist Standard, da in den seltensten Fällen ein Gerät oder eine Sache auf die gleiche Weise wie die verloren gegangenen Sachen angeschafft werden kann. Die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Beschreibung der Neuwertbeschaffung ist von großer Bedeutung für die Hausratversicherung.
Im Schadenfall ermittelt der Schadensgutachter der Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden hinsichtlich der geschädigten Gegenstände und hinsichtlich der Möglichkeit des Ersatzes. Der Versicherungsnehmer soll eine Liste mit seinem ursprünglich vorhandenen Inventar aufstellen und eine Liste mit wieder anschaffenden Sachen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist auch für elektronische Geräte festgelegt, dass der aktuelle Neuwert bei der Hausratversicherung für ein in den Eigenschaften gleichwertiges Gerät erstattet wird.
KFZ-Versicherung
In der KFZ-Haftpflichtversicherung für gilt ein Fahrzeug als neuwertig, wenn es über eine Betriebsdauer von max. zwei Monaten und 1.000 km Laufleistung verfügt.
In der Regel wird von den Versicherungsgesellschaften immer nur der Zeitwert ersetzt, wenn man anderen einen Schaden zufügt. So auch bei der KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn sich die Reparatur des Autos des Geschädigten nicht mehr lohnt. Der Versicherer ermittelt dann den Zeitwert laut Schwacke-Liste (Liste zur Fahrzeugbewertung) und erstattet diesen an den Unfallgeschädigten. Dieser muss dann selbst schauen, ob er für den Erstattungsbetrag einen gleichwertigen Gebrauchtwagen erhält.
Gebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung der ortsübliche Neubauwert einer Immobilie einschließlich Architektengebühren sowie sonstigen Konstruktions- und Planungskosten. Ein modifiziertes Verfahren ist der Gleitende Neuwertversicherung.
Ist der Versicherungswert zu gering angesetzt, besteht das Risiko der Unterversicherung – der Versicherungsnehmer läuft Gefahr, dass ein Schaden nur anteilig ersetzt wird. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich das Verfahren, das auf dem gleitenden Neuwert basiert. Wird mit der Wohngebäudeversicherung eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart, dann passt sich die Versicherungssumme automatisch dem Neuwert an – gemäß der Entwicklung der Baupreise. Diese Lösung ist für den Versicherungsnehmer sehr bequem, da der Versicherungsschutz automatisch an die Gebäudewertsteigerung angepasst wird. Die Gefahr der Unterversicherung ist damit zuverlässig gebannt.
Grundlage für die Wertermittlung ist der Wert 1914. Dieser gibt an, was das Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark gekostet hätte. Von dieser einheitlichen, stabilen Basis aus wird der Neuwert des Gebäudes ermittelt – und damit die Versicherungssumme und die Höhe des Versicherungsbeitrags bestimmt. Normalerweise findet man beim Kauf einer Immobilie den Wert 1914 im Versicherungsschein des Vorbesitzers. Der Vorteil dieser Methode ist, dass sich die Versicherungssumme ständig den Kostensteigerungen anpasst. Denn der ortsübliche Neuwert ändert sich von Jahr zu Jahr. Zur Errechnung verwendet die Versicherung den gleitenden Neuwertfaktor und den Baukostenindex.