Reisekrankenversicherung mit dem ELVIA-Jahrespaket
Produkte Jahresreisepaket im Überblick
Angebot einer Reisekrankenversicherung mit ELVIA-Jahrespaket für Ihre kleine oder große Reise.
- Reiserücktritt-Versicherung Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen, Unfällen oder Schwangerschaften. Hier fällt ein Selbstbehalt von 20 % des erstattungsfähigen Schadens an. Der Selbstbehalt ist bei allen Vollschutz-Produkten je Familie / Paar abwählbar
- Reiseabbruch-Versicherung Selbstbehalt: siehe Reiserücktritt-Versicherung
- Umbuchungsgebühren-Schutz
- Reisegepäck-Versicherung Versicherungssummen: 2.000, -EUR je Person; 4.000,- EUR je Familie/Paar
- Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport Kein Selbstbehalt
- Reise-Assistance
Wichtige Hinweise:
Die Reiseversicherung im ELVIA-Jahrespaket
Reiseart: gültig für alle Reisearten, auch Geschäftsreisen
Geltungsbereich: weltweit (die Reise-Krankenversicherung gilt nicht in Deutschland).
Maximaler Reisepreis pro Reise: Einzel 2.000,- EUR; Familie/Paar: 5.000,- EUR.
Ist Ihr Reisepreis pro Reise höher als 2.000,- EUR bzw. 5.000,- EUR wählen Sie bitte die Zusatzoption zur Erhöhung des Reisepreises.
Reisedauer: Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, die bis zu maximal 45 Tagen je Reise dauern dürfen. Im Rahmen der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise.
Einzelprämie: gültig für jeweils eine Person
Familien-/Paarprämie: gültig für maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern im Versicherungsvertrag namentlich genannt.
Abschlusshinweis: Der Abschluss des Jahrespaketes mit Reiserücktritt-Schutz sollte bei Buchung der Reise erfolgen, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist die Versicherung sofort, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage abzuschließen.
Nur für Personen mit Bankverbindung in Deutschland.
Alterszuschlag für Personen ab 70 Jahre: Maßgebend ist das Alter bei Versicherungsabschluss. Wird beim ELVIA Jahres-Reiseschutz die Altersgrenze von 70 Jahren während der Laufzeit des Vertrages erreicht, fällt der Alterszuschlag erst bei der nächsten Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr an.