Ablaufleistung wird immer bei Vertragsablauf ausgezahlt
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Die Ablaufleistung nach Ablauf des Vertrages

Die zu erwartende Ablaufleistung kann nur geschätzt werden. Bei einem Vergleich mehrerer Anbieter ist deshalb zu berücksichtigen, wie vorsichtig die jeweilige Gesellschaft in der Vergangenheit ihre Prognosen kalkuliert hat und mit welchen Kostensätzen gerechnet wurde. Letztere werden in der Regel in Prozent ausgedrückt und enthalten Abschluss- wie Verwaltungskosten bezogen auf die abgeschlossene Versicherungssumme. Die Ablaufleistung wird immer bei Vertragsablauf ausgezahlt.
Verträge vor 1.1.2005 steuerfrei
Für kapitalbildende Lebensversicherung, Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht oder eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, sind bei Kapitalzahlung oder Ablaufleistung zum vereinbarten Laufzeitende komplett steuerfrei.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Laufzeit: Mindestens 12 Jahre
- Beitragszahlungsdauer: Mindestens 5 Jahre
Leistungen in der Ablaufphase
Wer die Leistungen in der Ablaufphase als wiederkehrende Rente in Anspruch nimmt, muss lediglich den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Bei einem Endalter von 65 beläuft sich der Ertragsanteil auf gerade einmal 18 Prozent. Dieser Prozentsatz der erhaltenen Rente wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
Zu beachten ist jedoch, dass man die seit mindestens 2005 laufenden Verträge nicht verändert. Wer seine steuerfreie Ablaufleistung durch eine Aufstockung des monatlichen Beitrags oder eine Einmalzahlung zu erhöhen, wird später vom Finanzamt bestraft. In diesem Fall müsste der komplette Vertrag nach den Regeln für neu abgeschlossene Verträge versteuert werden.
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